VorOrt Nr.14, Januar 2001
(Auflage 12 500)

Zeitung für das andere Vaihingen

 

Der Stadtbezirk soll endgültig im Verkehr erstickt werden
900 Jahre Vaihingen sind genug

Auf Antrag der CDU hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, das Wohnen in Vaihingen endgültig unerträglich zu machen. Der einstimmige Gemeinderatsbeschluß heißt allerdings nicht: „900 Jahre Vaihingen sind genug", sondern „Zukunftsoffensive zur Dynamisierung der Wirtschaftsentwicklung in Vaihingen und Möhringen".

Eine dreiviertel Million Mark sowie eine weitere halbe Planstelle beim Oberbürgermeister will sich der Gemeinderat eine Untersuchung kosten lassen, wie es gelingen könne, im Bereich Vaihingen und Möhringen weitere 20 000 Arbeitsplätze unterzubringen. Aus einer Situationsanalyse soll ein Standortmarketing-Konzept entwickelt werden, das „den Standort im nationalen und internationalen Wettbewerb positioniert." Was bei alledem allerdings nicht untersucht wird, ist die Frage, ob man nach der Realisierung dieser „Offensive" in Vaihingen auch noch einigermaßen menschenwürdig wohnen und leben kann.

Die Gemeinderäte aller Fraktionen im Stuttgarter Rathaus scheint dies aber auch nicht weiter zu interessieren. Obwohl schon vor Jahren von der Verwaltung vorgerechnet wurde, daß allein für das Gewerbegebiet Wallgraben bei voller Ausnutzung mit zusätzlichen 30 000 Verkehrsbewegungen pro Tag zu rechnen ist, stimmten die Räte aller Fraktionen ohne Einschränkungen der CDU-Initiative zu.

Schon vor einigen Jahren hatten Messungen an Vaihinger Straßen erschreckende Konzentrationen von krebserregendem Benzol ergeben. Auch daß Vaihingen bereits heute zu den mit am stärktsen mit Schadstoffen aller Art belasteten Stadtteilen Stuttgarts gehört, wissen die Gemeinderäte. Es wurde ihnen oft genug in schönen Schaubildern vorgeführt.

Doch wenn es um die Wirtschaftsförderung geht, sind sie allesamt wie auf Droge und können sich an nichts mehr erinnern und wollen auch nicht mehr daran erinnert werden. Wie beschied unser Bezirksvorsteher kürzlich die Anregung eines Bürgers, vor oder wenigstens im Zusammenhang mit der Planung weiterer Großprojekte in der Ortsmitte, das Umweltamt über die bereits vorhandene Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe berichten zu lassen? Das sei überflüssig, weil sich dadurch keine neuen Erkenntnisse gewinnen liesen.


 

Entschuldigung
von Gerhard Wick

„Und wer tausende verbrannte, der bekam den Ehrensold, doch erschlug er einen Einzelnen, hat der Henker ihn geholt." (Franz Josef Degenhardt. In den guten alten Zeiten).Vor gut 30 Jahren hat er mitgemacht beim Steinewerfen und sogar einmal einen Polizisten geschlagen. Aus Wut über und Protest gegen einen widerlichen Krieg der USA und ihrer Helfer. Für diese seine brutalen Gewalttaten hat er sich jetzt öffentlich und persönlich entschuldigt, der Herr Außenminister Fischer.Vielleicht, und wenn er dann noch um einen Posten bangen muß, wird er sich in 30 Jahren auch dafür entschuldigen, daß er später verantwortlich mitgemacht hat beim Abwerfen von Bomben auf Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten und der radioaktiven Verseuchung ganzer Landstriche in einem widerwärtigen Angriffskrieg auf Jugoslawien.Seinem Chef sind immerhin heute schon Zweifel gekommen, ob man ganze Landstriche verseuchende Urangranaten weiterhin einsetzen sollte. Allerdings nur, weil und wenn dadurch auch die eigenen Soldaten beschädigt werden können.


 

Wunsch zum Neuen Jahr
Pfarrer von St. Lamberti, Münster, 1883

Herr, setze dem Überfluß Grenzen
und lasse Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen
aber auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Ehemänner an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden ein besseres Deutsch
und den Deutschen eine bessere Regierung.

Herr, sorge dafür, daß wir alle in den Himmel kommen.
Aber nicht sofort.


 

Schwabenbräu-Gelände – Vaihinger Ortsmitte
Der Bebauungsplan
Zusammengestellt und kommentiert von Kristin C. Wedekind

Bereits Mitte Januar 2001 soll der Bebauungsplan für das ehemalige Schwabenbräu-Areal aufgestellt werden - dringend notwendige Verkehrskonzepte hin oder her. Kurz darauf wird ein ähnliches Verfahren für das ehemalige Fruchtsaftgelände erwartet. Wie so ein Verfahren konkret abläuft, wissen aber nur wenige. VorOrt zeigt im folgenden den Ablaufplan und wann wir Vaihinger besonders aufmerksam sein sollten.

Ein Bebauungsplan  zeigt in Text und Zeichnung, welche Nutzung auf den betreffenden Grundstücken zulässig ist. Dazu gehören die Darstellung von

Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Bürogebäude mit höchstens 3 Vollgeschossen),

überbaubare Grundstücksfläche (ggf. auch, welche Flächen von der Bebauung freizuhalten sind), und

örtliche Verkehrsfläche.

Der Bebauungsplan lässt einen Spielraum offen für die Gestaltung des einzelnen Bauvorhabens. Der Investor ist frei, wann er von der zulässigen Nutzung Gebrauch machen will und ob er sie voll ausschöpfen möchte. Außerdem können nach weiteren gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche bauliche Anlagen zulässig, bzw. unzulässig sein; im Baugesuch kann der Investor zudem Abweichungen vom Bebauungsplan beantragen.

Das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan enthält drei wichtige förmliche Schritt, die einzeln durch den Gemeinderat beschlossen und vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssen:

Aufstellungsbeschluß

Auslegungsbeschluß

Satzungsbeschluß

 

 

Das Bebauungsplanverfahren beginnt, wenn die Gemeinde eine Planung für erforderlich hält oder eine Investor / Vorhabenträger von sich aus ein Planungsziel definiert. Es werden die Grundzüge der Planung erarbeitet und ein Geltungsbereich für die neue Planung abgegrenzt.

 

 

Der Investor beantragt bei der Stadt den Aufstellungsbeschluß. Die Stadtverwaltung bereitet Beschlußunterlagen vor. Dann wird der Bezirksbeirat in öffentlicher Sitzung angehört. Als nächstes gehen die Unterlagen in den UTA, auch dort wird darüber diskutiert und beschlossen. Schließlich erfolgt er Aufstellungsbeschluß durch den Gemeinderat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem Aufstellungsbeschluß kann die Stadtverwaltung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchführen, sie muß es aber nicht. Die Träger öffentlicher Belange (das sind vor allem städtische Ämter, aber beispielsweise auch IHK und VVS) müssen gehört werden.
Anschließend wird der Bebauungsplanentwurf vom Stadtplanungsamt ggf. detaillierter ausgearbeitet und mit einer Begründung versehen. Anschließend wird der Entwurf wiederum dem UTA und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat fasst den Auslegungsbeschluß. Damit wird bestimmt, daß der Bebauungsplan-Entwurf nun öffentlich ausgelegt werden kann.

 

Öffentliche Auslegung: Mindestens zwei Wochen lang, üblicherweise vier Wochen, liegt der Entwurf mit Erläuterungsbericht oder Begründung öffentlich im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus aus. Jede und jeder kann in dieser Zeit Einsicht nehmen und Anregungen vorbringen. Die Auslegung muß mindestens eine Woche vorher ortsüblich (im Amtsblatt) mit Ort und Zeiten bekannt gemacht werden. Zeitlich parallel wird eine Bürgerbeteiligung und eine weitere Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung ist meist ein Anhörungstermin mit Vertretern des Stadtplanungsamtes.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben (§3, BauGesetzBuch): "Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."

Alle fristgerecht eingegangenen Anregungen müssen von der Verwaltung geprüft werden. Manche können durch geringfügige Planänderungen berücksichtigt werden. Werden - aus Sicht der Stadtverwaltung - wesentliche Planänderungen erforderlich, müssen die Schritte "Auslegungsbeschluß" und "öffentliche Auslegung" wiederholt werden; darüber beschließt der Gemeinderat. Bei einer Investorenplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) werden jedoch keine wesentlichen Planänderungen durchgeführt. Die Bürger können da auch keine Bedenken, sondern nur Anregungen vorbringen.
Wenn über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entschieden wurde und am Bebauungsplan-Entwurf nichts mehr geändert werden soll, erfolgt der Satzungsbeschluß Bebauungsplan durch den Gemeinderat.
Üblicherweise muß sich ein Inverstor vor diesem Beschluß gegenüber der Stadt verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen (sog. Durchführungsvertrag). Dabei kann auch geregelt werden, welche Planungs- und Erschließungskosten oder weiteren Maßnahmen er übernimmt.
Das Stadtplanungsamt informiert die Verfahrensbeteiligten (Träger öffentlicher Belange und alle Bürger, die Anregungen vorgebracht haben) über die Entscheidung des Gemeinderats.

Der Beschluß des Bebauungsplans wird im Amtsblatt bekannt gegeben; damit tritt er in Kraft. Er kann im Stadtplanungsamt künftig von jedermann und -frau eingesehen werden. Rechtskräftig ist er jedoch erst nach einer bestimmten Frist.

Stuttgart rechnet normalerweise mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren - so viel Zeit wird Vaihingen für seine "Jahrhundert - Chance" aber nicht erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Üblicherweise wird in Stuttgart vor jedem dieser Gemeinderatsbeschlüsse sowohl der jeweilige Bezirksbeirat als auch der Umwelt- und Technik - Ausschuß (UTA) beteiligt. Allerdings kann sich diese "Beteiligung" auch auf die reine Information der Gremien (ohne Diskussion oder Änderungsanträge) beschränken. Hier hat die Stadt im Verfahren Gestaltungsspielraum.

In unserem Fall wurden die Grundzüge der Planung mit der Auslobung des Architekten - Gutachtens im Mai 2 000 weitgehend durch den Investor festgelegt.

 

Am 23. Januar soll der Bezirksbeirat Vaihingen zum Aufstellungsbeschluß für das Brauerei-Gelände gehört werden. Dabei können sich Bürger zu Beginn der Sitzung, selten auch noch während der Sitzung, zu Wort melden. Außerdem können die Bezirksbeiräte vorher mit Briefen und Anrufen auf wichtige Dinge hingewiesen werden.
Bei den öffentlichen Sitzungen des UTA und des Gemeinderates dürfen Bürger allerdings nur zuhören. Wenn sie Kritik äußern oder Verbesserungsvorschläge machen wollen, ist das vor der Sitzung gegenüber den Stadträten sinnvoll. Die Beschlußfassung im Gemeinderat geht in der Regel ohne Diskussion ab, vor allem wenn Bezirksbeirat und UTA mit den Stellungnahmen der Verwaltung übereinstimmen.

 

 

 

 

 

Während der Zeit der Auslegung ist allen Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Das kann während einer Anhörung mündlich zu Protokoll gegeben oder während der Zeit der Auslegung schriftlich, möglichst mit Namensnennung, eingereicht werden.
Weil die Zeit dann sehr knapp ist, empfiehlt es sich, schon jetzt erste Gedanken auf's Papier zu bringen. Bei der Äußerung von Bedenken gegen die vorgesehene Planung sollte die Form "nein, weil ...." gewählt werden, denn "ja, aber ..." ist eine Zustimmung. Auch für Anregungen empfiehlt sich eine möglichst deutliche Form, z.B. "unzureichend berücksichtigt wurde ...." oder "unbeachtet blieb, daß ...".
Nur wenn die Anregungen fristgemäß vorgebracht wurden, ist die Gemeinde verpflichtet, die Anregungen zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

 

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann enger oder weiter ausgelegt werden - bisher sind die Vaihinger Bürger weder über Planungsalternativen noch über voraussichtliche Auswirkungen der Planung offiziell unterrichtet worden.

 

 

Wenn der Bebauungsplan vom geltenden Recht des Flächennutzungsplanes (FNP) abweicht, muß auch das Regierungspräsidium einbezogen werden. Ansonsten erfolgt nun die Bekanntmachung. Auch das ist noch ein wichtiger Termin: Ist nämlich aus Sicht der v.a. betroffenen Bürger (Anlieger) ein wichtiger Sachverhalt nicht oder unzureichend berücksichtigt worden, muß nun umgehend Widerspruch gegen den Bebauungsplan eingereicht werden. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig wird, ist nämlich praktisch kein Widerspruch mehr möglich.

 


 

Schluß mit Sonne
Bülow will Bürohochhaus an der Doggerstraße bauen

Das Jahr 2001 wird für die Anwohner der Doggerstraße möglicherweise das letzte sein, in dem noch ein wenig Licht in ihre Wohnungen gelangt. Wie Bezirksvorsteher Herbert Burkhardt bestätigte, beabsichtigt die Bülow-AG nämlich den Bau eines 75 m hohen Bürokomplexes direkt anschließend an die Wohnbebauung. Der Bauantrag für das Gebäude in den Dimensionen des Fontana-Hotels ist bereits gestellt und dürfte angesichts der Investorenfreundlichkeit der Stuttgarter Verwaltung und des Gemeinderats so auch genehmigt werden.


 

Gemeinsame Erfindung von Grünen und CDU:
Der Familienpass für Reiche

Das kommt wohl dabei heraus, wenn zusammenwächst, was zusammen gehört. Die Grünen hatten die Idee und die CDU war begeistert. Und so wurde sie beschlossen, die neue Familiencard, die den bisherigen Familienpass ablöst. Während vom bisherigen Familienpass nur finanziell schwach gestellte Familien mit Kindern bis zu 16 Jahren profitierten, bekommt man die mit 120 DM Guthaben geladene Familiencard auch bei einem Monatseinkommen von 13 000 DM. Dafür bekommen die nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegenden Familien deutlich weniger als vorher. Z.B. Keine Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr mehr. Die CDU/Grünen-Erfindung ist dafür aber ungeheuer modern. Einen beträchtlichen Teil der Kosten verschlucken allein die notwendigen Automaten zum Lesen der elektronischen Karten.

Der Gesamtelternbeirat für Kindertagesstätten erklärte hierzu, die Bevorzugung von Besserverdienenden zu Lasten von Geringvedienern sei bei der bürgerlichen Ratsmehrheit(!) nichts Neues, sondern Programm.


 

Initiativkreis Schwabenbräuareal warnt
vor Verkehrsinfarkt durch Häussler-Projekt

Weil das von der Stadt bei der Ausschreibung des Projekts Schwaben-Galerie versprochene Verkehrsgutachten trotz mehrfacher Nachfrage auch im Dezember noch nicht vorgelegt wurde, hat der Initiativkreis Schwabenbräuareal auf der Grundlage der geplanten Nutzung der Vaihinger Ortsmitte selbst nachgerechnet. Das Ergebnis ist erschreckend: Selbst bei vorsichtigen Prognosen ist mit einer Verkehrszunahme in Vaihingen zu rechnen, die nicht nur die Entlastungswirkungen der Ostumfahrung wieder aufhebt, sondern sogar die Situation vor dem Bau der Umgehungsstraße deutlich übertreffen wird.

Die Initiative verlangt deshalb von der Stadt ein schlüssiges Konzept, wie das geplante Einkaufs- und Bürozentrum erschlossen werden kann, ohne daß die Entlastungswirkungen der Ostumfahrung verloren gehen. Von den Stadträten wird erwartet, daß sie der Aufstellung eines Bebauungsplanes erst zustimmen, wenn die Frage der verkehrlichen Erschließung befriedigend gelöst worden ist. Um dieser im Interesse der Vaihinger liegenden Forderung Nachdruck zu verleihen, will der ISA in den kommenden Tagen und Wochen wieder verstärkt mit Aktionen an die Öffentlichkeit treten.


 

Wohnungssuchende sollten sich die Internet-Seiten der Stuttgarter
Wohn-und Städtebaugesellschaft (SWSG) ansehen

Sie suchen eine (Miet)Wohnung ?

Nach einer kurzen Zeit der Entspannung ist es inzwischen schon wieder recht schwierig geworden, in Stuttgart zu einer noch einigermaßen bezahlbaren Mietwohnung zu kommen. Wer bisher vergeblich gesucht hat, sollte einmal die Internetseiten der städtischen Wohnungsgesellschaft SWSG aufrufen. Dort werden regelmäßig freie und demnächst freiwerdende Mietwohnungen angeboten, für die man keinen Wohnberechtigungsschein benötigt. Auf einer Übersichtsseite findet man zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen mit Angaben über die Größe und den Mietpreis. Interessiert man sich für weitere Details, etwa die genaue Adresse, so können diese durch einfaches Anklicken des Angebots aufgerufen werden. Auch die Kontaktaufnahme mit der künftigen Vermieterin ist einfach: man schickt einfach eine email an die direkt aus den Seiten aufrufbare Adresse oder ruft unter den angegebenen Telefonnummern die zuständigen Sachbearbeiter/innen an.


 

Immer mehr Vaihinger wehren sich gegen Verkehr

Nach den Anwohnern der Seerosen- und Bachstraße werden nun auch Anlieger der Straße Am Wallgraben aktiv und protestieren gegen zunehmende Belästigungen durch den Verkehr in ihrem Wohngebiet. Mit einer Unterschriftenliste fordern sie die Abhängung ihres Wohngebiets vom Gewerbegebiet und lehnen den geplanten Kreisverkehr an der Kreuzung Wallgraben / Möhringer Landstraße ab, weil er ein Überqueren der Straße für Fußgänger fast unmöglich macht.

 

Engelszunge

Ausländer raus
Bosch raus aus Mexiko, Türkei, Peru, Venezuela, Argentinien, Rußland, Norwegen, China, Korea, Japan, Ungarn, Polen, Indien, Südafrika, Malaysia Siemens raus aus Brasilien, Philippinen, Ecuador, Usbekistan, Vietnam, Jordanien, Botswana, Venezuela, Indien, Äthiopien, Kenia, Tansania, Syrien, Ghana, Pakistan, Peru, Kambodscha, Guatemala, Jamaika, Nicaragua, Malaysia, Nigeria Daimler raus aus Südafrika, Ägypten, China, Thailand, Indonesien, Argentinien, Australien, Mexiko BASF raus aus Kolumbien, Chile, Eritrea, Brasilien, Sri Lanka, Malaysia, Ruanda, Angola, Burkina Faso, Bangladesh, Neuseeland, Argentinien, Ghana Bayer raus aus ... Thyssen raus aus ... Deutsche Bank raus aus ......