VorOrt
Nr.14, Januar 2001
(Auflage 12 500)
Zeitung
für das andere Vaihingen
Der Stadtbezirk soll endgültig im Verkehr erstickt werden
900 Jahre Vaihingen sind genug
Auf Antrag der CDU hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart mit
Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, das Wohnen in Vaihingen
endgültig unerträglich zu machen. Der einstimmige
Gemeinderatsbeschluß heißt allerdings
nicht: „900 Jahre Vaihingen sind genug",
sondern „Zukunftsoffensive zur Dynamisierung der
Wirtschaftsentwicklung in Vaihingen und Möhringen".
Eine dreiviertel Million Mark sowie eine weitere halbe Planstelle
beim Oberbürgermeister will sich der Gemeinderat eine
Untersuchung kosten lassen, wie es gelingen könne, im
Bereich Vaihingen und Möhringen weitere 20 000 Arbeitsplätze
unterzubringen. Aus einer Situationsanalyse soll ein
Standortmarketing-Konzept entwickelt werden, das „den
Standort im nationalen und internationalen Wettbewerb
positioniert." Was bei alledem allerdings nicht
untersucht wird, ist die Frage, ob man nach der Realisierung
dieser „Offensive" in Vaihingen auch noch
einigermaßen menschenwürdig wohnen und leben kann.
Die Gemeinderäte aller Fraktionen im Stuttgarter Rathaus scheint
dies aber auch nicht weiter zu interessieren. Obwohl schon vor
Jahren von der Verwaltung vorgerechnet wurde, daß allein
für das Gewerbegebiet Wallgraben bei voller Ausnutzung mit
zusätzlichen 30 000 Verkehrsbewegungen pro Tag zu rechnen ist,
stimmten die Räte aller Fraktionen ohne Einschränkungen
der CDU-Initiative zu.
Schon vor einigen Jahren hatten Messungen an Vaihinger Straßen
erschreckende Konzentrationen von krebserregendem Benzol ergeben. Auch
daß Vaihingen bereits heute zu den mit am stärktsen mit
Schadstoffen aller Art belasteten Stadtteilen Stuttgarts gehört,
wissen die Gemeinderäte. Es wurde ihnen oft genug in schönen
Schaubildern vorgeführt.
Doch wenn es um die Wirtschaftsförderung geht, sind sie allesamt
wie auf Droge und können sich an nichts mehr erinnern und wollen
auch nicht mehr daran erinnert werden. Wie beschied unser
Bezirksvorsteher kürzlich die Anregung eines Bürgers,
vor oder wenigstens im Zusammenhang mit der Planung weiterer
Großprojekte in der Ortsmitte, das Umweltamt über die
bereits vorhandene Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe
berichten zu lassen? Das sei überflüssig, weil sich
dadurch keine neuen Erkenntnisse gewinnen liesen.
Entschuldigung
von Gerhard Wick
„Und wer tausende verbrannte, der bekam den Ehrensold,
doch erschlug er einen Einzelnen, hat der Henker ihn geholt."
(Franz Josef Degenhardt. In den guten alten Zeiten).Vor gut 30
Jahren hat er mitgemacht beim Steinewerfen und sogar einmal
einen Polizisten geschlagen. Aus Wut über und Protest
gegen einen widerlichen Krieg der USA und ihrer Helfer. Für
diese seine brutalen Gewalttaten hat er sich jetzt öffentlich
und persönlich entschuldigt, der Herr Außenminister
Fischer.Vielleicht, und wenn er dann noch um einen Posten
bangen muß, wird er sich in 30 Jahren auch dafür
entschuldigen, daß er später verantwortlich mitgemacht
hat beim Abwerfen von Bomben auf Krankenhäuser, Schulen und
Kindergärten und der radioaktiven Verseuchung ganzer
Landstriche in einem widerwärtigen Angriffskrieg auf
Jugoslawien.Seinem Chef sind immerhin heute schon Zweifel
gekommen, ob man ganze Landstriche verseuchende Urangranaten
weiterhin einsetzen sollte. Allerdings nur, weil und wenn
dadurch auch die eigenen Soldaten beschädigt werden können.
Wunsch zum Neuen Jahr
Pfarrer von St. Lamberti, Münster, 1883
Herr, setze dem Überfluß Grenzen
und lasse Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen
aber auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Ehemänner an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden ein besseres Deutsch
und den Deutschen eine bessere Regierung.
Herr, sorge dafür, daß wir alle in den Himmel kommen.
Aber nicht sofort.
Schwabenbräu-Gelände – Vaihinger Ortsmitte
Der Bebauungsplan
Zusammengestellt und kommentiert von Kristin C. Wedekind
Bereits Mitte Januar 2001 soll der Bebauungsplan für das
ehemalige Schwabenbräu-Areal aufgestellt werden - dringend
notwendige Verkehrskonzepte hin oder her. Kurz darauf wird ein
ähnliches Verfahren für das ehemalige Fruchtsaftgelände
erwartet. Wie so ein Verfahren konkret abläuft, wissen aber
nur wenige. VorOrt zeigt im folgenden den Ablaufplan und wann wir
Vaihinger besonders aufmerksam sein sollten.
Ein Bebauungsplan
zeigt in Text und Zeichnung, welche Nutzung auf den betreffenden Grundstücken
zulässig ist. Dazu gehören die Darstellung von
Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Bürogebäude
mit höchstens 3 Vollgeschossen),
überbaubare Grundstücksfläche (ggf. auch,
welche Flächen von der Bebauung freizuhalten sind), und
örtliche Verkehrsfläche.
Der Bebauungsplan lässt einen Spielraum offen für
die Gestaltung des einzelnen Bauvorhabens. Der Investor ist
frei, wann er von der zulässigen Nutzung Gebrauch
machen will und ob er sie voll ausschöpfen möchte.
Außerdem können nach weiteren gesetzlichen
Bestimmungen zusätzliche bauliche Anlagen zulässig,
bzw. unzulässig sein; im Baugesuch kann der Investor
zudem Abweichungen vom Bebauungsplan beantragen.
Das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan
enthält drei wichtige förmliche Schritt, die einzeln
durch den Gemeinderat beschlossen und vorher öffentlich
bekannt gemacht werden müssen:
Aufstellungsbeschluß
Auslegungsbeschluß
Satzungsbeschluß
Das Bebauungsplanverfahren beginnt, wenn die
Gemeinde eine Planung für erforderlich hält
oder eine Investor / Vorhabenträger von sich aus
ein Planungsziel definiert. Es werden die Grundzüge
der Planung erarbeitet und ein Geltungsbereich für
die neue Planung abgegrenzt.
Der Investor beantragt bei der Stadt den Aufstellungsbeschluß.
Die Stadtverwaltung bereitet Beschlußunterlagen vor.
Dann wird der Bezirksbeirat in öffentlicher Sitzung
angehört. Als nächstes gehen die Unterlagen
in den UTA, auch dort wird darüber diskutiert und
beschlossen. Schließlich erfolgt er Aufstellungsbeschluß
durch den Gemeinderat.
Nach dem Aufstellungsbeschluß kann die Stadtverwaltung
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchführen,
sie muß es aber nicht. Die Träger öffentlicher
Belange (das sind vor allem städtische Ämter,
aber beispielsweise auch IHK und VVS) müssen gehört werden.
Anschließend wird der Bebauungsplanentwurf vom
Stadtplanungsamt ggf. detaillierter ausgearbeitet und mit einer
Begründung versehen. Anschließend wird der Entwurf
wiederum dem UTA und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat
fasst den Auslegungsbeschluß. Damit wird bestimmt,
daß der Bebauungsplan-Entwurf nun öffentlich ausgelegt werden kann.
Öffentliche Auslegung: Mindestens zwei Wochen lang, üblicherweise vier Wochen, liegt der Entwurf mit Erläuterungsbericht oder Begründung öffentlich im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus aus. Jede und jeder kann in dieser Zeit Einsicht nehmen und Anregungen vorbringen. Die Auslegung muß mindestens eine Woche vorher ortsüblich (im Amtsblatt) mit Ort und Zeiten bekannt gemacht werden. Zeitlich parallel wird eine Bürgerbeteiligung und eine weitere Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung ist meist ein Anhörungstermin mit Vertretern des Stadtplanungsamtes.
Die Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
(§3, BauGesetzBuch): "Die Bürger sind
möglichst frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten;
ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben."
Alle fristgerecht eingegangenen Anregungen müssen von der
Verwaltung geprüft werden. Manche können durch
geringfügige Planänderungen berücksichtigt werden.
Werden - aus Sicht der Stadtverwaltung - wesentliche Planänderungen
erforderlich, müssen die Schritte "Auslegungsbeschluß"
und "öffentliche Auslegung" wiederholt werden; darüber
beschließt der Gemeinderat. Bei einer Investorenplanung
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan) werden jedoch keine wesentlichen
Planänderungen durchgeführt. Die Bürger können
da auch keine Bedenken, sondern nur Anregungen vorbringen.
Wenn über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entschieden wurde und
am Bebauungsplan-Entwurf nichts mehr geändert werden soll, erfolgt
der Satzungsbeschluß Bebauungsplan durch den Gemeinderat.
Üblicherweise muß sich ein Inverstor vor diesem Beschluß gegenüber
der Stadt verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen
(sog. Durchführungsvertrag). Dabei kann auch geregelt werden, welche Planungs-
und Erschließungskosten oder weiteren Maßnahmen er übernimmt.
Das Stadtplanungsamt informiert die Verfahrensbeteiligten (Träger öffentlicher
Belange und alle Bürger, die Anregungen vorgebracht haben) über die
Entscheidung des Gemeinderats.
Der Beschluß des Bebauungsplans wird im Amtsblatt
bekannt gegeben; damit tritt er in Kraft. Er kann im
Stadtplanungsamt künftig von jedermann und -frau eingesehen
werden. Rechtskräftig ist er jedoch erst nach einer bestimmten Frist. |
Stuttgart
rechnet normalerweise mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei
Jahren - so viel Zeit wird Vaihingen für seine "Jahrhundert -
Chance" aber nicht erhalten.
Üblicherweise wird in Stuttgart vor jedem dieser
Gemeinderatsbeschlüsse sowohl der jeweilige Bezirksbeirat
als auch der Umwelt- und Technik - Ausschuß (UTA) beteiligt.
Allerdings kann sich diese "Beteiligung" auch auf die reine
Information der Gremien (ohne Diskussion oder Änderungsanträge)
beschränken. Hier hat die Stadt im Verfahren Gestaltungsspielraum.
In unserem Fall wurden die Grundzüge der Planung mit der
Auslobung des Architekten - Gutachtens im Mai 2 000 weitgehend
durch den Investor festgelegt.
Am 23. Januar soll der Bezirksbeirat Vaihingen zum Aufstellungsbeschluß
für das Brauerei-Gelände gehört werden. Dabei können
sich Bürger zu Beginn der Sitzung, selten auch noch während der
Sitzung, zu Wort melden. Außerdem können die Bezirksbeiräte
vorher mit Briefen und Anrufen auf wichtige Dinge hingewiesen werden.
Bei den öffentlichen Sitzungen des UTA und des Gemeinderates dürfen
Bürger allerdings nur zuhören. Wenn sie Kritik äußern
oder Verbesserungsvorschläge machen wollen, ist das vor der Sitzung
gegenüber den Stadträten sinnvoll. Die Beschlußfassung im
Gemeinderat geht in der Regel ohne Diskussion ab, vor allem wenn Bezirksbeirat
und UTA mit den Stellungnahmen der Verwaltung übereinstimmen.
Während der Zeit der Auslegung ist allen Bürgern die
Möglichkeit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung
zu äußern. Das kann während einer Anhörung
mündlich zu Protokoll gegeben oder während der Zeit der
Auslegung schriftlich, möglichst mit Namensnennung, eingereicht werden.
Weil die Zeit dann sehr knapp ist, empfiehlt es sich, schon jetzt
erste Gedanken auf's Papier zu bringen. Bei der Äußerung von
Bedenken gegen die vorgesehene Planung sollte die Form "nein, weil ...."
gewählt werden, denn "ja, aber ..." ist eine Zustimmung.
Auch für Anregungen empfiehlt sich eine möglichst deutliche Form,
z.B. "unzureichend berücksichtigt wurde ...." oder "unbeachtet
blieb, daß ...".
Nur wenn die Anregungen fristgemäß vorgebracht wurden, ist die
Gemeinde verpflichtet, die Anregungen zu prüfen und das Ergebnis der
Prüfung mitzuteilen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann enger oder weiter ausgelegt werden -
bisher sind die Vaihinger Bürger weder über Planungsalternativen
noch über voraussichtliche Auswirkungen der Planung offiziell unterrichtet
worden.
Wenn der Bebauungsplan vom geltenden Recht des Flächennutzungsplanes
(FNP) abweicht, muß auch das Regierungspräsidium einbezogen
werden. Ansonsten erfolgt nun die Bekanntmachung. Auch das ist noch
ein wichtiger Termin: Ist nämlich aus Sicht der v.a. betroffenen
Bürger (Anlieger) ein wichtiger Sachverhalt nicht oder unzureichend
berücksichtigt worden, muß nun umgehend Widerspruch gegen den
Bebauungsplan eingereicht werden. Sobald der Bebauungsplan
rechtskräftig wird, ist nämlich praktisch kein Widerspruch
mehr möglich. |

Schluß mit Sonne
Bülow will Bürohochhaus an der Doggerstraße bauen
Das Jahr 2001 wird für die Anwohner der Doggerstraße möglicherweise
das letzte sein, in dem noch ein wenig Licht in ihre Wohnungen gelangt.
Wie Bezirksvorsteher Herbert Burkhardt bestätigte, beabsichtigt die
Bülow-AG nämlich den Bau eines 75 m hohen Bürokomplexes direkt
anschließend an die Wohnbebauung. Der Bauantrag für das Gebäude
in den Dimensionen des Fontana-Hotels ist bereits gestellt und dürfte
angesichts der Investorenfreundlichkeit der Stuttgarter Verwaltung und des
Gemeinderats so auch genehmigt werden.
Gemeinsame Erfindung von Grünen und CDU:
Der Familienpass für Reiche
Das kommt wohl dabei heraus, wenn zusammenwächst, was zusammen gehört.
Die Grünen hatten die Idee und die CDU war begeistert. Und so wurde sie
beschlossen, die neue Familiencard, die den bisherigen Familienpass ablöst.
Während vom bisherigen Familienpass nur finanziell schwach gestellte Familien
mit Kindern bis zu 16 Jahren profitierten, bekommt man die mit 120 DM Guthaben
geladene Familiencard auch bei einem Monatseinkommen von 13 000 DM. Dafür
bekommen die nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegenden Familien deutlich
weniger als vorher. Z.B. Keine Zuschüsse für den öffentlichen
Nahverkehr mehr. Die CDU/Grünen-Erfindung ist dafür aber ungeheuer
modern. Einen beträchtlichen Teil der Kosten verschlucken allein die
notwendigen Automaten zum Lesen der elektronischen Karten.
Der Gesamtelternbeirat für Kindertagesstätten erklärte hierzu,
die Bevorzugung von Besserverdienenden zu Lasten von Geringvedienern sei bei der
bürgerlichen Ratsmehrheit(!) nichts Neues, sondern Programm.
Initiativkreis Schwabenbräuareal warnt
vor Verkehrsinfarkt durch Häussler-Projekt
Weil das von der Stadt bei der Ausschreibung des Projekts Schwaben-Galerie
versprochene Verkehrsgutachten trotz mehrfacher Nachfrage auch im Dezember noch
nicht vorgelegt wurde, hat der Initiativkreis Schwabenbräuareal auf der
Grundlage der geplanten Nutzung der Vaihinger Ortsmitte selbst nachgerechnet.
Das Ergebnis ist erschreckend: Selbst bei vorsichtigen Prognosen ist mit einer
Verkehrszunahme in Vaihingen zu rechnen, die nicht nur die Entlastungswirkungen
der Ostumfahrung wieder aufhebt, sondern sogar die Situation vor dem Bau der
Umgehungsstraße deutlich übertreffen wird.
Die Initiative verlangt deshalb von der Stadt ein schlüssiges Konzept, wie
das geplante Einkaufs- und Bürozentrum erschlossen werden kann, ohne daß
die Entlastungswirkungen der Ostumfahrung verloren gehen. Von den Stadträten
wird erwartet, daß sie der Aufstellung eines Bebauungsplanes erst zustimmen,
wenn die Frage der verkehrlichen Erschließung befriedigend gelöst
worden ist. Um dieser im Interesse der Vaihinger liegenden Forderung Nachdruck
zu verleihen, will der ISA in den kommenden Tagen und Wochen wieder verstärkt
mit Aktionen an die Öffentlichkeit treten.
Wohnungssuchende sollten sich die Internet-Seiten der Stuttgarter
Wohn-und Städtebaugesellschaft (SWSG) ansehen
Sie suchen eine (Miet)Wohnung ?
Nach einer kurzen Zeit der Entspannung ist es inzwischen schon wieder
recht schwierig geworden, in Stuttgart zu einer noch einigermaßen
bezahlbaren Mietwohnung zu kommen. Wer bisher vergeblich gesucht hat,
sollte einmal die Internetseiten der städtischen Wohnungsgesellschaft
SWSG aufrufen. Dort werden regelmäßig freie und demnächst
freiwerdende Mietwohnungen angeboten, für die man keinen
Wohnberechtigungsschein benötigt. Auf einer Übersichtsseite
findet man zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen
mit Angaben über die Größe und den Mietpreis. Interessiert
man sich für weitere Details, etwa die genaue Adresse, so können
diese durch einfaches Anklicken des Angebots aufgerufen werden. Auch die
Kontaktaufnahme mit der künftigen Vermieterin ist einfach: man schickt
einfach eine email an die direkt aus den Seiten aufrufbare Adresse oder
ruft unter den angegebenen Telefonnummern die zuständigen Sachbearbeiter/innen an.
Immer mehr Vaihinger wehren sich gegen Verkehr
Nach den Anwohnern der Seerosen- und Bachstraße werden nun
auch Anlieger der Straße Am Wallgraben aktiv und protestieren
gegen zunehmende Belästigungen durch den Verkehr in ihrem Wohngebiet.
Mit einer Unterschriftenliste fordern sie die Abhängung ihres
Wohngebiets vom Gewerbegebiet und lehnen den geplanten Kreisverkehr
an der Kreuzung Wallgraben / Möhringer Landstraße ab,
weil er ein Überqueren der Straße für Fußgänger
fast unmöglich macht.
Engelszunge
Ausländer raus
Bosch raus aus Mexiko, Türkei, Peru, Venezuela, Argentinien,
Rußland, Norwegen, China, Korea, Japan, Ungarn, Polen, Indien,
Südafrika, Malaysia Siemens raus aus Brasilien, Philippinen,
Ecuador, Usbekistan, Vietnam, Jordanien, Botswana, Venezuela,
Indien, Äthiopien, Kenia, Tansania, Syrien, Ghana,
Pakistan, Peru, Kambodscha, Guatemala, Jamaika, Nicaragua,
Malaysia, Nigeria Daimler raus aus Südafrika, Ägypten,
China, Thailand, Indonesien, Argentinien, Australien, Mexiko BASF raus
aus Kolumbien, Chile, Eritrea, Brasilien, Sri Lanka, Malaysia, Ruanda,
Angola, Burkina Faso, Bangladesh, Neuseeland, Argentinien, Ghana Bayer
raus aus ... Thyssen raus aus ... Deutsche Bank raus aus ......
|
|
|