Hintergründe, Quellen und Fakten zu den Artikeln in VorOrt Nr. 70 - März 2020 |
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Material und Hintergründe zum Artikel Der langwierige Kampf Vaihinger Einwohner/innen zuerst gegen die Verlegung des Zentralen Fernomnibusbahnhofs (ZOB), dann gegen das Vorhaben der aurelis Real Estate auf dem Gelände am Vaihinger Bahnhof weitere Gewerbebebauung zu realisieren und schließlich der von Anfang an erhobenen Forderung, die Stadt solle das Gelände erwerben ist gut dokumentiert auf den Aufschlussreich was die "Bürgerbeteiligung" der Aurelis Real Estate (Heute Aurelis Asset GmbH) auch ein Interview mit dem IgFOB-Aktiven Franz Schmeller in Zum Erfolg der IgFOB bei der Verhinderung eines ZOB in Vaihingen siehe auch: Zu den Plänen von Aurelis und dem Willen des Gemeinderats dafür einen Bebauungsplan aufzustellen siehe auch: VorOrt Nr. 54 Aurelis gibt nichts und bekommt alles Zum Start des Aurelis-Beteiligungsverfahrens Nachdem die Stadt Stuttgart nach fast 10 Jahren das Aurelis-Gelände am Vaihinger Bahnhof endlich erworben hat - wenn auch zu einem stark überhöhten Preis (den sie selbst verschuldet hat durch ihre verfehlte Bauplanung) - könnte sie mit der Herstellung eines Grünbereichs beginnen. Tut sie aber nicht. Der als "Ausgleich" für das Natur- und Klima zerstörende Allianz-Vorhaben versprochene findet erstmal nicht statt - wegen der Allianz. Für die nämlich muss der Betriebshof der Müllabfuhr weichen und der Stadt fällt nichts besseres ein, als diesen auf fast die gesamte Fläche des ehemaligen Aurelis Areals zu verlegen. Für über 1 Million Euro. Damit ist die Grünentwicklung erst einmal für die nächsten drei Jahre verhindert. In Frage gestellt wird aber die Grünentwicklung (Stadtpark mit Biergarten) darüber hinaus durch einen weiteren "Beteiligungsprozess", in dem zufällig ausgewählte Einwohner/innen erneut über die Gestaltung diskutieren sollen - und zwar drei Jahre lang. Unter Leitung eines externen Planungsbüros. Veranschlagte Kosten: über 100.000 Euro Beschlossen hat dies der Gemeinderat im Juli 2019 unter Übergehung des Vaihinger Bezirksbeirats, der über die Beschlussvorlage weder informiert, noch dazu gehört wurde, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt. 2012 legte die ISA ein Arbeitspapier "Leitfaden Bürgerbeteiligung" vor, dessen Abschnitt "Hinweise auf manipulative Praktiken bei BürgerInenbeteiligung" auf das Aurelis Beteiligungsverfahren angewendet, zeigte, dass in diesem Verfahren so ziemlich alles angewandt wurde, was als "manipulative Praktiken" gilt. |