Im Wortlaut

 

Stellungnahmen und Anträge von Parteien und Organisationen in Vaihingen oder zu Vaihingen

 

 

 

Antrag

Antrag vom 08.02.2002

Nr. 33/2002

Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Betreff

Fruchtsaftareal Vaihingen


Für die Gestaltung des städtebaulich relevanten südlichen Teiles des ehemaligen Fruchtsaftareals kommt dem Gemeinderat eine besondere Verantwortung zu. Wir regen eine qualitative Verbesserung in energetischer Hinsicht auch für das Gesamtareal an und beantragen:

1. Für das gesamte Areal soll ein Energiekonzept unter Einbeziehung von DaimlerChrysler entwickelt werden. Die Strom- und Wärmeversorgung soll mit dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen – DaimlerChrysler gehört zu den Entwicklern der Brennstoffzelle, die gegebenenfalls zum Einsatz kommen könnte. Entsprechende Standards der Gebäudehülle sowohl des Schulungszentrums als auch der Wohnungen in Richtung Passivhaus-Standard setzen wir voraus. In der Wettbewerbsausschreibung für den Wohnungsteil darf der Hinweis auf ein Energiekonzept auf keinen Fall fehlen.

2. Der Grünanteil soll möglichst zusammenhängend angelegt werden. Die Idee der Zusammenfügung zu einem "Grüngürtel" Rosental-/Stadtpark darf nicht aufgegeben werden.

3. Die geplanten "Stadtvillen" sollen im Wettbewerbsverfahren als charakteristische und qualitätsvolle Haustypen entwickelt und planerisch festgeschrieben werden.


Ursula Marx Dr. Michael Kienzle

 

 

 

Initiativkreis Schwabenbräuareal

Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bebauungsplanverfahren Schwabenbräuareal (Nord)

Bebauungsplanverfahren Schwabenbräuareal/Nord in Stuttgart Vaihingen (Bebauungsplan "Haupt-, Bachstraße (Brauereigelände)" im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 234) / vgl. Amtsblatt der Stadt Stuttgart 13 (29.3.2001)

Fachaufsichtsbeschwerde / Eilbedürftigkeit

Sehr geehrter Herr Fetzer,

in der Ortsmitte von Stuttgart Vaihingen soll das ehemalige Brauerei- bzw. Fruchtsaftgelände beiderseits der Hauptstraße neu bebaut werden. Geplant ist eine Ausweisung als Kerngebiet MK, umgeben von Wohn- und Mischgebiet.

Geplant sind: vorerst auf dem Brauereigelände nördlich der Hauptstraße:

ca. 13.800 qm Verkaufsfläche großflächiger Einzelhandel

ca. 1.900 qm Verkaufsfläche in einer Markthalle

ca. 22.500 qm Bürofläche

ein  Hotel mit 150 Betten

ca. 650 qm Gastronomie

1250 Pkw-Stellplätze

1300 qm Bürgerzentrum und -saal

5 große und 3 kleine Lkw-Andockstationen - erschlossen über zwei bisherige Wohnstraßen.

Gegenwärtiger Stand des Verfahrens ist: Der Aufstellungsbeschluß ist im März d.J. nach §33 (2) BauGB gefasst worden, vom Investor wurde am 23.7.01 ein Abbruchantrag gestellt.

Gegen dieses Bebauungsplanverfahren der Landeshauptstadt Stuttgart legt der Initiativkreis Schwabenbräuareal e.V. bei Ihnen als der Fach- und Kommunalaufsichtsbehörde Beschwerde ein. Wegen des bereits vorliegenden Abbruchantrags ist höchste Eile geboten.

Begründung:

Verfahrensfehler:

·         Es handelt sich um ein Vorhaben, das nach seiner Größe grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren verlangt: (vgl. §11, Abs. 3 BauNVO;  §13, Abs. 1 LplG; Regionalplan Stuttgart 1998, S. 150): Ein solches Raumordnungsverfahren (Variantenprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung) ist bislang weder beantragt noch durchgeführt worden.

·         Die Landeshauptstadt Stuttgart hat dem betr. Standort eine "überörtliche Bedeutung" beigemessen (vgl. GRD 462/1997). Bei der Bebauungsplanung wird dieser Feststellung keinerlei Rechnung mehr getragen.

·         Die regionalen Auswirkungen eines derartig großen Bauprojektes sind nicht geprüft worden. So besteht etwa keine hinreichende Gewissheit über Reichweite und Intensität negativer Auswirkungen auf das regionale Umfeld (etwa: die verkehrliche Erschließung ist auch überörtlich nicht gesichert; die Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung in Vaihingen und in den Nachbarorten ist nicht einmal untersucht worden; die Situation der in Vaihingen ansässigen Einzelhändler und sie betreffende mögliche Auswirkungen des besagten Bauprojektes wurde ebenfalls nicht untersucht).

·         Festsetzungen aus dem FNP 2000 der Landeshauptstadt Stuttgart werden nicht beachtet: So werden ein dort vorgesehener Grünkorridor und Wohnnutzung auf dem Schwabenbräuareal/Nord  nun ausgeschlossen.

·         Es wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 33 (2) BauGB durchgeführt. Ein solches verkürztes Verfahren ist aber nach dem BauGB nur möglich, wenn "die Erschließung gesichert ist" (§ 33,1 (4), bzw. § 33 (2) BauGB). Tatsächlich ist aber die verkehrliche Erschließung noch völlig ungesichert. Auch verbietet die Größe des Vorhabens mit seinen erheblichen Folgewirkungen einen solches verkürztes Bebauungsplanverfahren.

·     Die zusammenhängende Planung der räumlich und funktional eng verknüpften Flächen Schwabenbräuareal (nördlich der Hauptstraße) und Fruchtsaftareal (südlich der Hauptstraße) gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand; dies war ursprünglich auch von der Stadt Stuttgart beabsichtigt. Die nun geltende willkürliche Begrenzung des Bebauungsplans auf das Nordareal wird bereits jetzt obsolet und soll auf Teile des Südgeländes erweitert werden - anders kann die verkehrliche Erschließung des Einkaufszentrums baulich nicht erreicht werden. Ein Bauvorhaben, dessen Abgrenzung auf solche Schwierigkeiten stößt, kann nicht nach §33 (2) BauGB entwickelt werden.

·     Der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart Mai 2000 einstimmig  beschlossene Lärmminderungsplan  (Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz Heft 1/2000) wird ignoriert.

·     Das angrenzende Wohngebiet Kelterberg ist Sanierungsgebiet. Ein wesentliches Ziel der Sanierung ist die Verbesserung des Wohnumfeldes. Ist es zu zulässig, wenn für die Verbesserung des Wohnumfeldes dieses Sanierungsgebiets Landesmittel eingesetzt werden und zugleich in unmittelbarer Nachbarschaft ein riesiger Einkaufs- und Bürokomplex entsteht? Direkt gegenüber dem Sanierungsgebiet soll - nach den bisherigen Planungen - die Anlieferzufahrt mit 8 LKW-Andockstationen gebaut werden!

·     Bei der Vorstellung des Bebauungsplanes im Rahmen der Bürgerbeteiligung durch die Landeshauptstadt Stuttgart am 3.4.01 fehlte die Planungsbegründung- sie fehlt bis heute! Eine Planungsbegründung ist jedoch unverzichtbarer Bestandteil eines Bebauungsplanes - hier liegt ein klarer Formfehler vor.

·     Der Bezirksbeirat Vaihingen wurde bei der Beratung des Bebauungsplanvorhabens von der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart absichtlich getäuscht: erst nach seiner Zustimmung zum vorgelegten Bebauungsplanentwurf wurde er über die Art des Bebauungsplanverfahrens (verkürztes Verfahren nach §33 (2) BauGB) informiert.

·     Das erst im Laufe des Bebauungsplanverfahrens angefertigte Verkehrsgutachten der Fa. Bender und Stahl soll die verkehrliche Erschließung des geplanten Bauprojektes glaubhaft machen. Unter Hinweis auf den dort postulierten angeblichen “Stand der Technik” wurden diesbezügliche Bedenken von Vaihinger Bürgern bei der Bürgeranhörung 'abgeschmettert'. Allerdings ist dieses Verkehrsgutachten der Fa. Bender und Stahl von drei zuständigen städtischen Fachämtern der Landeshauptstadt  (Ordnungs-, Tiefbau- und Stadtplanungsamt) heftig in Zweifel gezogen worden. Ein so in aller Eile angefertigtes und ausschließlich auf den motorisierten Individualverkehr bezogenes, zweifelhaftes Gutachten kann die für ein Verfahren nach §33 (2) BauGB unabdingbare Verkehrserschließung nicht begründen.

·     Wiederholt wurden Anträge aus dem Gemeinderat von der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart nicht, verspätet oder unzureichend beantwortet. Zwei Beispiele: Am 18.5.2000 hat die SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat ein Gesamtverkehrsgutachten zur Vaihinger Ortsmitte beantragt (Antrag 414/2000). Am 23.5.2000 hat der Umwelt- und Technikausschuss (UTA) des Stuttgarter Gemeinderats (GRDrs. 412/2000, Protokoll Nr. 2644) dieses beantragte Verkehrsgutachten beschlossen. Erst im Januar 2001 erteilte die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart den ersten Auftrag für ein nur auf die nähere Umgebung des Schwabenbräuareals eingeschränktes Verkehrsgutachten an die Fa. Bender und Stahl.    
Am 19.2.2001 stellt die SPD-Fraktion den Antrag, bei der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung auch die Geh- und Radwege sowie die Verbesserung des ÖPNV einzubeziehen (Antrag 82/2001). Dies ist bis heute nicht geschehen und mußte bei der UTA-, bzw. Beziksbeiratssitzung am 17.7.01 erneut angemahnt werden.

·     Wiederholt war eine sachgerechte Diskussion und Entscheidung in den politischen Gremien (Bezirksbeirat, Gemeinderat) behindert worden, indem sie unter extremen Zeitdruck gesetzt wurden: Vorlagen für den BB und GR wurden nicht in den vorgeschrieben Fristen vorgelegt; die Gremien wurden erst am  Tag der Behandlung informiert; der BB mußte oft entscheiden, ohne die vollständige Akteneinsicht zu haben; BB- und UTA-Sitzungen fanden an aufeinanderfolgenden Tagen statt.

·     Wenn die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 1999 - unter Mißachtung ihrer eigenen Rahmenpla-nung - einem Investor eine reine Einzelhandelsnutzung des betr. Areals zuzugestehen bereit war, nun einem neuen Investor eine neben der Einzelhandelsnutzung ausschließliche Büronutzung zuzugestehen bereit ist, so ist keinerlei Ansatz von Abwägung und Ausübung der Planungshoheit erkennbar.

Inhaltliche/fachliche Mängel:

·     Über viele Jahre wurde das Ziel verfolgt, durch eine  verkehrliche Entlastung die Ortsmitte in Stuttgart-Vaihingen zu beruhigen. So wurde mit Landesmitteln die Ostumfahrung gebaut (140 Mio. DM). Dies hat eine nur leichte, aber doch bemerkbare Entlastung gebracht. Nun wird diese Entlastung der Ortsstraßen nicht durch bereits beschlossene Rückbaumaßnahmen flankiert, sondern soll für die Erschließung eines privaten Vorhabens rückgängig gemacht werden. Dabei ist zu prüfen, ob dadurch nicht Landesinvestitionen nachträglich zweckentfremdet werden.

·     Es ist nicht erkennbar (und die Stadtverwaltung ist damit offensichtlich auch überfordert), wie die künftige Verkehrserschließung in Gesamt-Vaihingen funktionieren soll: Neben dem Großprojekt in der Vaihinger Ortsmitte ist die Verdichtung in den umliegenden Gewerbegebieten (Unterer Grund, Wallgraben etc.) in vollem Gange. Diese Umstände erfordern - im Rahmen einer sachgerechten Abwägung - eine regionale Verkehrsuntersuchung - diese liegt bis heute nicht vor.

·         Es sind nicht einmal Ansätze zur Verkehrsvermeidung in den Planungen erkennbar: bisher sind keine Veränderungen am Modal Split beabsichtigt, alternative Formen der Anlieferung sind nicht in Betracht gezogen worden.

·         Die Verkehrserschließung (Lieferverkehr und Besucherverkehr) soll nach den Planungen der Landeshauptstadt Stuttgart durch den Ausbau des vorhandenen Straßennetzes erfolgen. Dies steht im Widerspruch zu der hohen Vorbelastung des betr. Gebiets (Lärm, Luftschadstoffe). Der Lärmminderungsplan wird von der Landeshauptstadt Stuttgart einfach ignoriert

·         Es wird keinerlei Rücksicht genommen auf die Stadtkultur und die Industriegeschichte Vaihingens. So ist ein einstimmiges Votum des Bezirksbeirats zum Erhalt des Gebäudes der ehemaligen Brauereigaststätte 'Ochsen' von der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart übergangen worden.

·         Im Vorfeld des Verfahrens ist vom Investor, der Häussler-Gruppe, und von der Stadt Stuttgart ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt worden. Der im November 2000 preisgekrönte städtebauliche Entwurf wurde im Verfahren durch den Investor ständig verändert, ohne daß dabei die städtebauliche Qualität verbessert worden wäre. Die Verwaltung der Stadt Stuttgart unternimmt nichts, um dem in großem Konsens zwischen Stadtverwaltung, Vaihinger Bürgern und Fachpreisrichtern gekürten Siegerentwurf Geltung zu verschaffen.

·         Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart rückt von eigenen Vorstellungen zur angemessenen Nutzung des Areals immer weiter ab. Eine seit Jahren vorhandene städtische Rahmenplanung ist im Bebauungsplanentwurf nicht mehr erkennbar. Von einer Wahrnehmung des Rechts und der Pflicht der Planungshoheit durch die Landeshauptstadt Stuttgart kann unter diesen Umständen wohl keine Rede sein.

Es mögen einzelne Fehler im Bebauungsplanverfahren nicht so gewichtig sein, daß die Aufsichtsbehörde regulierend eingreifen muß, u.E. gebietet aber die Summe der Fehler und Mängel im Verfahren dringend eine fachaufsichtliche Behandlung des gesamten Verfahrens. Wir bitten darum, bis zur aufsichtsrechtlichen Klärung der von uns geäußerten Einwände gegen die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart das betr. Bebauungsplanverfahren vorerst anzuhalten. Da mit der Erteilung einer Abrißgenehmigung sehr schnell nicht mehr rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden, sollte das Verfahren umgehend angehalten werden.

Mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs und um Mitteilung über das weitere Vorgehen des Regierungspräsidiums verbleibe ich im Namen des ISA

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Ulrich Fellmeth

 

 

Standpunkt der SPD zum Schwabenbräu-Areal (Nord)

Die SPD begrüßt das Engagement von Rudi Häussler fürs Schwabenbräuareal und seine grundsätzliche Bereitschaft zur öffentlichen Diskussion. Sie begrüßt, daß Rudi Häussler ein mit hochqualifizierten Architekten besetztes Gutachterverfahren finanziert.

Der folgende Beitrag der SPD zielt darauf ab, gewisse Unausgewogenheiten des Programms zu korrigieren und dadurch den öffentlichen und langfristigen Belangen ein größeres Gewicht einzuräumen.

Die Brauereigaststätte "Ochsen" muß erhalten bleiben.
Der Erhalt der Wagenhalle ist zu prüfen

Die Pläne sehen vor, daß zwei Varianten geprüft werden, eine mit "Ochsen" und eine ohne. Die Pläne sehen aber auch einen Haupteingang zum Gelände an der Ecke Hauptstraße / Vaihinger Markt vor. Dies bedeutet selbst bei Erhalt einen Durchbruch durch den "Ochsen". Der "Ochsen" muß aber als Ganzes erhalten bleiben.
Bezüglich der Wagenhalle sind zwei Varianten zu prüfen, eine mit Wagenhalle und eine ohne.

Das Gelände muß durch zwei großzügige Fußgängerzonen erschlossen werden. Dafür sind mindestens 20% der Fläche des Planungsgebietes freizuhalten. Diese Fußgängerzonen müssen in den Besitz der Stadt übergehen oder es müssen Geh-. Fahr- und Aufenthaltsrechte zugunsten der Öffentlichkeit und rund um die Uhr garantiert sein.
Die vorgesehene Öffnung des Areals zum Rathaus hin wird begrüßt.

Der ursprüngliche Vaihinger Stadtgrundriß und seine Quartiersbildung muß zur Grundlage der Stadtentwicklung werden. Folgende alte Achsen müssen als begrünte Fußgängerzonen (Mindestbreite 15 m) reaktiviert werden: Schafgasse von der Hauptstraße zur Bachstraße und die Linie von der jetzigen Tiefgarageneinfahrt in den Vaihinger Markt zur Seerosenstraße. An der Kreuzung dieser Fußgängerzonen ist eine platzartige Erweiterung vorzusehen.
Damit entsteht eine sehr gute Verknüpfung zum bestehenden Stadtteilzentrum. Der Zugang über die Ochsenecke ist unsinnig.
Der einst vorhandene öffentliche Raum muß der Bevölkerung zurückgegeben werden. Die Anlage eines öffentlichen Wegenetzes ist eine der nachhaltigsten Entscheidungen überhaupt. Sie prägt den Stadtgrundriß auf Jahrhunderte. Diese einmalige Chance muß jetzt wahrgenommen werden, die gestalterische Verantwortung muß jetzt übernommen werden.

Die bislang vorliegenden Pläne sehen nur private Wege vor, als Mall-System gestaltet. Malls sind eine feine Sache, um ein öffentliches Wegenetz zu ergänzen. Sie können aber ein öffentliches Wegenetz nicht ersetzen.

20% der Gesamtgeschoßfläche ist für Wohnungen vorzusehen.

Das Areal soll ein lebendiges städtisches Gebiet werden, mit ausgeprägt urbanem Charakter, das auch in den Abend- und Nachtstunden nicht ausgestorben ist. Dazu ist ein angemessener Anteil von Wohnungen unabdingbar.

Die GRZ (Grundflächenzahl) ist entsprechend dem Rahmenplanentwurf des Stadtplanungsamtes auf 0,6 zu beschränken, so daß also höchstens 60% des Gebiets überbaut werden können.
Die GFZ (Geschoßflächenzahl) ist entsprechend dem Rahmenplanentwurf des Stadtplanungsamtes auf 1,7 zu beschränken.

Dieses Gebiet darf nicht zu einem hochverdichteten Kerngebiet (MK) werden. Mehr überbaute Grundfläche und mehr Geschoßfläche würde zu weit überdimensionierten Baukörpern ("Klötze") führen, die das Stadtbild von Vaihingen sprengen. Die Planungswerkstatt von 1998 hielt im Übrigen eine GFZ von ca. 1,0 für angemessen.

Die Anzahl der Stellplätze ist so zu bemessen, daß die durch die Ostumfahrung gelungene Verkehrsberuhigung in Vaihingen weitestgehend erhalten bleibt. Dazu sind verkehrliche Gutachten einzuholen.

In die Planungsvorhaben ist aufzunehmen, daß die Besucherströme gezielt auch in das bestehende Einkaufszentrum "Vaihinger Markt" gelenkt werden.

Dieses Ziel ist in den bislang vorliegenden Planungen nicht ausreichend aufgenommen. Es ist aber unabdingbar für die erhoffte Belebung des umliegenden Einzelhandels.

Wir schlagen insbesonder vor:

Die in den bislang vorliegenden Plänen für die VHS und die Musikschule ausgewiesenen Flächen im Bürgerzentrum sind zu klein.

Außerdem muß die Stadt die Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten, wie versprochen, finanzieren. Sonst bleibt die VHS weiterhin in den Schulen am Stadtrand.

CDU Vaihingen Rohr Büsnau & CDU-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat

CDU begrüßt Pläne für Neugestaltung des Schwabenbräu-Areals

Keine Probleme mit dem Zeitplan - Bürgerbeteiligung ist gesichert

Die CDU-Bezirksgruppe Vaihingen und die CDU-Gemeinderatsfraktion begrüßen die Pläne und das Verfahren des Städtebaulichen Gutachtens für die Neugestaltung des ehemaligen Schwabenbräu-Areals. "Wir sind froh, dass sich nach Jahren des Stillstandes mit dem geplanten Gutachterverfahren nun endlich etwas Positives im Herzen unseres Stadtteils tut. Die gemeinsam vom Investor und der Landeshauptstadt Stuttgart formulierten Anforderungen erfüllen sämtliche Ansprüche für eine zukunftsweisende Nutzung dieses städtebaulichen Filetstücks", erklärte der Vorsitzende der Vaihinger CDU, Jürgen Sauer.

Im Gegensatz zu anderen Parteien haben die Christdemokraten keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Zeitplan. "Die Interessen der Bürgerschaft unseres Stadtteils sind bereits m Gutachten voll berücksichtigt und können auch zu jedem Zeitpunkt der viermonatigen Entscheidungsfindung noch einfließen", betonte Stadträtin Dorit Loos, die selbst Mitglied der Gutachterkommission sein wird. Zugleich verwies sie darauf, dass in dem Gremium von den insgesamt neun beratenden Mitgliedern allein Zweidrittel (fünf Personen) direkt aus der Vaihinger Bürgerschaft kämen. "Die Vorwürfe der Grünen und des Initiativkreises Schwabenbräuareal (ISA) sind völlig aus der Luft gegriffen. Die Beteiligung der Vaihinger Bürgerinnen und Bürger werden sowohl durch die Parteien als auch durch die Organisationen aus dem Stadtbezirk, die in der Gutachterkommission vertreten sind, voll und ganz sichergestellt," erkärte die Stadträtin.

Neben dem Bau einer Stadtgalerie für den groß- und kleinflächigen Einzelhande sowie der Bereitstellung von Flächen für Büro und Dienstleistungen soll das gastronomische Angebot in Vaihingen spürbar aufgewertet und ein Bürgerzentrum inklusive Bürgersaal gebaut werden.

"Nach dem Verlust des Brauereimuseums fordern wir den Erhalt der Brauereigaststätte "Zum Ochsen" als eine der Vaihinger Institutionen mit langer Tradition. Sie muss in ihrer historischen Fassade bei den Planungen eine tragende Rolle spielen und kann beispielsweise für die Veranstaltungen im geplanten Bürgersaal die Verpflegung übernehmen", sagte Jürgen Sauer.

Dorit Loos verwies auf die gemeinesame Fragebogenaktion aller Parteien im Vaihinger Bezirksbeirat, die unter den mehr als 110 beteiligten Vereinen, Verbänden und Institutionen mit großer Mehrheit einen Bedarf nach einem Bürgersaal ergeben hatte. "Den Erfolg dieser Aktion sieht man daran, dass alle wesentlichen Forderungen im Gutachten übernommen wurden und für die Planungen der zwölf beteiligten Architekturbüros ausschlaggebend sind."

In diesem Zusammenhang betonte Jürgen Sauer, dass die im Gutachten genannten Zahlen hinsichtlich der Raumgröße und der Personenzahl lediglich Mindestgrößen seien. "Wir können uns seht gut vorstellen, dass die Zahlen beispielsweise durch die Nutzung des Foyers und anderer Räume je nach Bedarf steigen."

Bündnis 90 / Die Grünen

Schwabenbräugelände als Ortsentwicklungsfaktor

Die Informationsveranstaltung am 13. Mai 2000 im Stuttgarter Rathaus, die als Planungswerkstatt versprochen war, ergab gegenüber dem Planungsentwurf der Häussler-Gruppe keine wesentlich neuen Gesichtspunkte.

Wir haben uns über das Engagement von Herrn Häussler gefreut, der ebenfalls einen Nachmittag opferte, um zur Sache zu sprechen: Seine Absichten, die kleinteilige Baustruktur Vaihingens aufgreifen zu wollen, sein während der Diskussion gestiegenes Interesse am Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz sowie die Einbringung bauökologischer Gesichtspunkte und des Erlebnisfaktors Wasser, werden von uns begrüßt. Ebenso seine Aussage, dass hier Leben, Wohnen und Arbeiten stattfinden soll.

Erschreckend ist hingegen der Umgang mit den vorgetragenen Bedenken zur neuerlichen Verkehrsbelastung, die mit dem Planungsentwurf in die Ortsmitte Vaihingens hineingetragen werden wird und zu der der Bezirksvorsteher bereits vor der Bezirksbeiratssitzung erklärte "die Krott" müsse man halt schlucken". Aus den für das Schwabenbräu-Gelände geplanten 1450 KfZ-Stellplätzen lassen sich 8000 bis 10 000 weitere Fahrzeugbewegungen ableiten - mehr als die Ostumfahrung Vaihingens im vergangenen Jahr an Entlastung brachte !

Folgende Punkte fordern wir insbesonder ein:

Die Flächensanierung des Vaihiner Marktes in den 70er Jahren führte nicht zu einer überzeugenden und wirklich attraktiven Ortsmitte. Das Schwabenbräugelände soll den VaihingerInnen Heimat vermitteln und keine Mall-Athmosphäre, die in den USA bereits wieder rückläufig ist.

Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen im Bezirksbeirat Vaihingen zum Punkt

Entwurf - Städtebauliches Gutachten zur Neuordnung des Schwabenbräu-Areals zwischen Hauptstraße und Bachstraße (Gemeinderatsdrucksache 412/2000)

Presseerklärung von Bündnis 90 / Die Grünen zum Verlauf der Bezirksbeiratssitzung in Vaihingen am 16.5.00 und der Ablehnung der Wettbewerbsausschreibung zum Schwabenbräu-Areal

Eigentor im Rausch der Macht

Die Grünen im Bezirksbeirat und im Gemeinderat sind empört, daß die CDU mit borniertem Demokratieverständnis die dringend notwendige Entwicklung des Schwabenbräuareals zur Disposition gestellt hat.

Im Mehrheitsrausch, all ihre Vorstellungen ohne größere Diskussionen durchsetzen zu können, brach die CDU-Fraktion eine konstruktive Diskussion um fraktionsübergreifende Änderungsanträge der Grünen und der SPD zu Häusslers Vorlage ab und riskierte damit die generelle Ablehnung des Vorhabens.

Es ist völlig klar und von Herrn Häußler auch als wichtig eingeschätzt, daß es Ergänzungsvorschläge für ein so bedeutendes städtebauliches Vorhaben aus der betroffenen Bevölkerung gibt. Die ?Vor Ort-Belange? in die Politik einzubringen (hier: Änderungsvorschläge in die GRD), ist wesentliche Aufgabe der Bezirksbeiräte. Dieser Aufgabe hat sich die CDU gestern entzogen und ohne Diskussion über die Änderungsanträge die Gesamtvorlage beschließen wollen.
Damit hat sie ihr Wort bei vielen Vaihinger BürgerInnen gebrochen, denen sie in öffentlichen Veranstaltungen Veränderungen der Pläne zugesagt hatte. So herrschte in Vaihingen fast einhellige Übereinstimmung zu den bereits als Antrag der Gemeinderatsfraktion der Grünen eingebrachten Punkten: Notwendigkeit des Zusammendenkens beider Areale, Bedeutung von Wohnungen auf dem Nord-Gelände, unzureichende Größe des Bürgersaals, Notwendigkeit eines verkehrlichen Gesamtkonzeptes, unterirdische Verknüpfung der bestehenden und der neuen Tiefgaragen, Erhalt v.a. der Brauereigaststätte, usw.).
Bündnis 90 / Die Grünen begrüßen ausdrücklich das persönliche und finanzielle Engagement von Herrn Senator Häussler. Die Beplanung des Schwabenbräu- und Fruchtsaftareals stellt ein Jahrhundertwerk dar, das über die weitere Zukunft von Vaihingen entscheidet. Die Grünen wollen keine neue Zitterpartie um die große Brache, sondern sie wollen sich, gemeinsam mit dem Investor Häußler, an der Entwicklung des erweiterten Ortskernes von Vaihingen beteiligen.
Die Grünen begrüßen, daß auf ihren Antrag die Mehrheit des BB?s beschlossen hat, in den nächsten Wochen die Vaihinger Bürgerschaft, ausgehend vom Bezirksbeirat, zu einem öffentlichen Aussprache- und Informationsabend einzuladen, um gemeinsam über die Zukunft der gesamten Vaihinger Ortsmitte zu beraten. Die Ergebnisse des Abends sollen Herrn Häussler, den geladenen Architekten und der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

"5 Minuten für Vaihinger Bürger/innen"
Antrag Bezirksbeiratsfraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Geschäftsordnung  (Bezirksbeiratssitzung am 20.6.2000)

Wir beantragen, der Vaihinger Bezirksbeirat möge beschließen:

Nach Bekanntgabe der Tagesordnung zu den ordentlichen Sitzungen des Bezirksbeirats erhalten die anwesenden Vaihinger Bürger und Bürgerinnen in 5 Minuten die Gelegenheit der Wortmeldung.
Der Bezirksbeirat entscheidet im Anschluss an die gesammelten Wortmeldungen, ob er die jeweiligen Anliegen lediglich zur Kenntnis nimmt, in der nächsten bzw. übernächsten Sitzung behandeln wird oder bei besonderer Dringlichkeit in die aktuelle Tagesordnung aufnimmt.

Begründung:

Die Zuhörerschaft der Bezirksbeiratssitzungen setzt sich überwiegend aus Bürgern und Bürgerinnen zusammen, die zu einem bekannt gegebenen Tagesordnungspunkt über interessante Zusatzinformationen verfügen (z.B. als Betroffene). Auf diese zusätzlichen, in den Beratungen des Bezirksbeirats z.T. sehr wertvollen Informationen sollte rechtzeitig aufmerksam gemacht werden können.
"Sachkundige Einwohner" im Sinne des § 11 GOB könnten so frühzeitig identifiziert und ggf. zum entsprechenden Tagesordnungspunkt um Stellungnahme gebeten werden.

In Vaihingen haben in den letzten Jahren keine Informations- oder Ausspracheabende stattgefunden (§ 5 GOB, Abs. 2). Damit fehlt den Bürgerinnen und Bürgern Vaihingens eine Gelegenheit, ihre Anliegen dem Bezirksbeirat selbst und parteiübergreifend vorzutragen.

Unter Bezug auf TOP 6 der Bezirksbeiratssitzung vom 8.3.2000 (Nicht-Zustandekommen eines Jugendrates im Stadtbezirk Vaihingen) möchten wir insbesondere den Jugendlichen, die sich als Jugendräte zur Verfügung stellen wollten, hier die Möglichkeit anbieten, ihre Anliegen dem Bezirksbeirat vortragen zu können.

Schließlich erwarten wir von dieses Maßnahme, dass sie die Sitzungen des Bezirksbeirats für die Vaihinger Bürgerschaft attraktiver macht.

Schreiben des Bezirksvorstehers an Gemeinderat und Baubürgermeister

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herrn,
zu Ihrer Information füge ich Ihnen mein Schreiben an Herrn Bürgermeister
Hahn an. Leider konnte ich den Bezirksbeirat nicht dazu bewegen, die
Erschließungsthematik noch einmal intern nichtöffentlich zu diskutieren. Der
jetzige Vorschlag, der entscheidend auf die Anregung des Bezirksbeirats
zurück geht, spaltet m.E. die Bevölkerung zu sehr und ist für mich auch aus den
genannten weiteren Gründen nicht akzeptabel.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Herbert Burkhardt

Landeshauptstadt Stuttgart
Bezirksrathaus Vaihingen
Der Bezirksvorsteher

Über das Referat A

an das Referat St

Mehrfertigung
Stadtplanungsamt (61-14)

Stuttgart, 30. April 2001

Bebauungsplanverfahren Haupt-/Bachstraße - Schwabengalerie

Erkenntnisse aus dem Info-/Aussprachetermin + Bürgerbeteiligung am 03.04.2001

Gegenüber den Fragen, Anregungen bzw. der Kritik zum eigentlichen Projekt der Schwabengalerie bewegte nach meinem Eindruck die Diskussion um die Fragen der Verkehrserschließung  die anwesenden Bürgerinnen und Bürger in größerem Umfang.

Die zur Diskussion stehende Verkehrslösung geht entscheidend auf die Anregung des Bezirksbeirats vom 13.02.2001 – Nr. 23 mit der Forderung des Linksabbiegegebots von der Bachstraße zur Robert-Leicht-Straße zurück.

Die vorgeschlagene und diskutierte Lösung ist aus meiner Sicht mehrfach unbefriedigend:

Sie belastet einseitig auf unverhältnismäßige Weise die Seerosenstraße und die westlich gelegenen Quartiere.

Sie erfordert eine Signalisierung der Kreuzung Bach-/Seerosenstraße.

Sie erfordert bauliche Erweiterungen an allen tangierten Kreuzungen.

Sie beansprucht das „Bachplätzle“ als Alarmparkplatz für die Freiwillige Feuerwehr.

  Vor allem die Idee des Alarmparkplatzes auf dem Bachplätzle, die ohne Beteiligung der Bezirksverwaltung entwickelt wurde, kann nach meiner Auffassung nicht weiter verfolgt werden. Der Vaihinger Unternehmer Otto F. Scharr (Kohlen-Scharr), der sich vielfältig für Vaihingen und Stuttgart verdient gemacht hat, stiftete aus Anlass seines 80. Geburtstages zur Erinnerung an die Vaihinger Steinbrechertradition die von Frau Schorp-Pflumm geschaffene Figurengruppe, die auf dem Bachplätzle in zentraler Lage einen würdigen Standort fand. Das Bachplätzle wurde wegen beschränkter Mittel und wegen der Schleppkurven zu den Toren an der Bachstraße nur zu zwei Dritteln hergestellt und wartet auf die Vollendung. Der Familie, die sich über die Otto F. Scharr-Stiftung weiter für Vaihingen engagieren möchte (u.a. in erheblichem Umfang für die Sanierung der Kelter Vaihingen) hat mit Sicherheit kein Verständnis für den Parkplatzvorschlag. Für das Bezirksamt lehne ich diesen Vorschlag mit Entschiedenheit ab.

Leider ist der Bezirksbeirat am 24.04. (vgl. beiliegenden Protokollauszug) meinem Vorschlag, in einer nichtöffentlichen Sitzung noch einmal Vor- und Nachteile der „Eingangsempfehlung“ von Bender + Stahl und der jetzt vorgestellten Lösung zu diskutieren, nicht gefolgt. Mein Vorschlag ist deshalb, den Bender + Stahl-Vorschlag zunächst umzusetzen und die tatsächlichen Auswirkungen zu beobachten. Er erfordert keinen nennenswerten Eingriff in den Straßenraum und verursacht entsprechend geringe Kosten. Die Schwabengalerie wird in den Grenzen beschlossen, die ggf. bei Bedarf spätere Aufweitungen der angrenzenden Knoten, wie sie im letzten Vorschlag dargestellt sind, ermöglichen.

Für die Freiwillige Feuerwehr Vaihingen, die mit 100 bis 150 jährlichen Alarmen auch für die Berufsfeuerwehr eine unverzichtbare Hilfe ist, muss auf alle Fälle eine andere Regelung gefunden werden.

Zur Straße Vaihinger Markt – und damit zur Sorge des Verbunds Vaihinger Fachgeschäfte – ist zu sagen, dass das Verkehrsaufkommen von Süden Richtung Norden erheblich stärker ist als in der Gegenrichtung. Ein gewisser Mehrverkehr in dieser Richtung muss also nicht zwangsläufig zu Lasten der Fußgängerquerbeziehungen gehen.

Diese Anregung stütze ich auf die Ergebnisse vieler Gespräche mit Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtbezirk, die leider nicht zu Veranstaltung kamen und die Entwicklung leider schweigend verfolgen.

Herbert Burkhardt

Bezirksvorsteher

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen  im Bezirksbeirat Vaihingen vom 22. Mai 2001

Der Bezirksbeirat fordert von Gemeinderat und Stadtverwaltung:

  1. auf den Investor einzuwirken, dass das Gebäude der Brauereigaststätte substantieller Bestandteil der Neubebauung des Brauereigeländes wird mit dem Ziel, das ortsbildprägende Erscheinungsbild zu erhalten.

  2. Eine Abrissgenehmigung für das Brauereigelände zu versagen, bis eine wesentlich verbesserte Verkehrserschließung von Seiten der Stadt für das Areal vorliegt, die nur zu einer Entzerrung der unterschiedlichen Verkehrsströme (Büro und Einkaufen) führt, sondern auch die Interessen der direkt betroffenen Verbände und Anlieger berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Beschluss vom 13. Februar diesen Jahres und die darin enthaltenen Vorgaben für die Verkehrsführung.

Begründung:

Der Bezirksbeirat ist im Interesse der Vaihinger Bürgerinnen und Bürger an einer lebendigen neuen Stadtmitte interessiert. Sie steht und fällt mit der Akzeptanz durch unsere Bevölkerung. Die bei der Bürgeranhörung am 3. April 2001 geäußerten Bedenken bestärken die Mitglieder des Bezirksbeirats in der Sorge, dass diese Akzeptanz in Frage gestellt und damit der Erfolg der Schwabengalerie gefährdet ist.

Kritisiert werden zwei Punkte:

  1. Das Ausradieren der Brauereigeschichte Vaihingens mit dem geplanten Abriss der Brauereigaststätte. Ihre Fassade ist ortsbildprägend. Der Erhalt des "Ochsen" war und ist für den Bezirksbeirat ein wesentlicher Bestandteil des Siegerentwurfs aus dem Planungswettbewerb.

  2. Unzureichende verkehrliche Erschließung des Schwabenbräuareals. Die aktuellen Pläne gewährleisten keinen reibungslosen Verkehrsfluss. Die Erschließung über die Seerosenstraße bringt für die Anwohner starke Belastungen, die durch weitere Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten an anderer Stelle des Geländes nachhaltig reduziert würden und darüber hinaus zu einer Entzerrung des Verkehrs führen könnten. Die Schwaben-Galerie kann dann ein Erfolg werden, wenn die Kunden nicht regelmäßig im Stau stehen. Deshalb muss die Erschließungsplanung von Seiten der Stadt ergänzt werden.

Einstimmig beschlossen auf der Sitzung am 22.5.2001


 

10.1.2003

Eingabe der Bürger-Initiative-Wohngebiet Vollmoeller / Ackermannstraße

Tiefgaragen-Zufahrt für Schwabengalerie und Daimler-Chrysler Schulungszentrum.
Durch ausschließliche Rechts-Einfahrt in die Spindel Ecke Hauptstraße / Ackermannstr. entsteht zu hohes Verkehrsaufkommen in den Wohngebieten Vollmoeller- / Ackermannstraße.

Zu hohes Verkehrsaufkommen in Wohngebieten, auf den Schulwegen für 3 Schulen, dem Kindertagheim, dem Hort und den 2 Kindergärten in der Ackermannstraße

Mit diesem Schreiben melden wir schwerste Bedenken zur Verkehrsführung rund um das Daimler-Chrysler-Schulungszentrum am.

Durch die, nur im Rechtsfluss zu befahrende Spindel, Ecke Ackermann- / Hauptstraße, werden wir in unseren guten Wohngebieten rund um die "Neue Ortsmitte" und auch in den von Herrn Häussler geplanten exklusiven Wohnungen im sogenannten "Rosenpark", erhebliche Belästigungen und ein Verkehrschaos im größtem Ausmaß erdulden müssen.

Die Zufahrt ist bei jetziger Planung nur aus westlicher Richtung möglich.

Alle Fahrzeuge aus östlicher und südlicher Richtung müssten den kompletten Häuserblock über Robert-Koch-Str. - Vollmoellerstraße - Ackermannstraße umfahren um in die Spindel-Einfahrt aus der richtigen Richtung zu kommen.

Das Verkehrschaos in Form von stehenden und stinkenden Fahrzeugen rund um die "Neue Ortsmitte" wäre vorprogrammiert.

Es ist nicht einzusehen, die Einfahrt in die Spindel nicht von 2 Seiten aus der Hauptstraße möglich zu machen.

Nämlich, sowohl aus westlicher Richtung, wie auch mittels Linksabbiegespur aus östlicher Richtung. Diese Linksabbiegespur ist heute ja schon an gleicher Stelle vorhanden.

Wir fordern dringend von der Stadt Stuttgart die Nachbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten in die Spindel der Tiefgarage Ecke Ackermannstraße / Hauptstraße.

Wir fordern dringend, eine zweite Zufahrt-Möglichkeit über die Hauptstraße zur Spindel der Tiefgarage Schwaben-Galerie / Schulungszentrum zu schaffen.

In unserem jetzigen, wie auch im neuen, durch Herrn Häussler fertiggestellten hochwertigen Wohngebiet können wir diese zusätzliche Belastung durch Such- und Warte-Verkehr absolut nicht dulden.

Genauso wird dadurch die Klein-Parkanlage entlang der Vollmoellerstraße mit dem offenen Sindelbach sehr beeinträchtigt und der Sinn dieser neu errichteten Anlage zunichte gemacht.

Zusätzlich haben wir in der Robert-Koch-Str. 1 Kindertagheim und 1 Hort, sowie in der Ackermannstraße 2 Kindergärten. Täglich gehen hier mehrmals Kinder mit ihren Eltern zu und von diesen Einrichtungen. Ebenfalls spielen diese Kinder während des Tages im Freien.
Des weiteren gehen täglich sehr viele Kinder durch dieses Wohngebiet in die Robert-Koch-Realschule, des Hegel-Gymnasium und die Pestalozzi-Schule.

Denken Sie an Kinder und Enkelkinder und auch an die übrigen Bewohner, die ein Recht auf ordentliche Wohnqualität haben.
Auch alle erwünschten Einkäufer zu Fuß müssten sich durch stehenden Verkehr plagen und die gesamte Umweltbelastung würde weiter steigen.

Zur Zeit wird ja noch zusätzlich sehr viel Grünfläche und alter Baumbestand hier in unserem Wohngebiet vernichtet.

Wir fordern dringend, diese Argumentation zu der Ihren zu machen und im Stadtrat und im Bezirksbeirat durchzusetzen.

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