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Amtsgericht Stuttgart
Störung rassistischer Propaganda als Angriff auf den Rechtsstaat bestraft

1.9.2001 / VorOrt
Mit einer erstaunlichen Begründung verurteilte die Stuttgarter Amtsrichterin Krack zwei Frauen aus Vaihingen zu einer Geldstrafe in doppelter Höhe des bereits zuvor ergangenen Strafbefehls, obwohl in der Verhandlung keine der angeklagten Straftaten erwiesen werden konnte: Wer gegen einen Strafbefehl Widerspruch einlege, so die Richterin in ihrer mündlichen Begründung, dem müsse automatisch die zuvor angenommene strafmildernde Geständigkeit abgesprochen und die Strafe damit zwangsläufig erhöht werden.

Die Anklage lautete auf Körperverletzung und Sachbeschädigung. Nach Schilderung einer der Angeklagten war folgendes geschehen: Während des Landtagswahlkampfes hatten die neonazistischen Republikaner auf dem Vaihinger Markt einen Infostand, an dem sie rassistische Plakate zeigten und Flugblätter verteilten nach der Parole "Deutschland den Deutschen" oder wie es bei ihnen hieß: "Deutschland für alle? - Nein, für uns."  Eine der Angeklagten war daraufhin, um die menschenverachtenden Auswirkungen solcher Parolen wissend, auf den Stand zugegangen in der von ihr eingestandenen Absicht, die auf dem Info-Tisch liegenden Flugblätter zu zerreißen. Dies war ihr dann auch mit einem kleinen Stapel gelungen, worauf sie aber von starker deutscher Männerhand ergriffen, auf den Boden gedrückt und bis zum Eintreffen der Polizei  festgehalten wurde, ohne dass sie sich trotz ebenfalls zugegebener Gegenwehr noch einmal hätte befreien können.
Die Neonazis allerdings gaben eine ganz andere Darstellung: Danach hätten sie die Frau zwar festgehalten, diese habe aber dennoch eine ihrer Wahlkämpferin so heftig angegriffen, dass diese über den Info-Tisch stürzend zu Boden gefallen sei und sich dabei verletzt habe.

Der anderen Antifaschistin wurde vorgeworfen, dass sie vier Plakattafeln auf dem Vaihinger Markt zerstört habe. Dies hatte zwar niemand gesehen, aber in einem Wortgefecht mit einem der Reps, habe diese erklärt, sie werde auch weiterhin Plakate der Reps zerreißen.

Aufgabe einer gerichtlichen Verhandlung, so ist man geneigt zu meinen, sei es nun durch Befragung von Zeugen herauszufinden, welche der Darstellungen im Hinblick auf mögliche Straftaten wohl der Wahrheit entspricht. Und falls dies nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, hatte bisher der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten" zu gelten. Für die junge Richtergeneration in Stuttgart gilt aber wohl ganz anderes. Denn obwohl die Aussagen der Zeugen aus den Reihen der Reps hinsichtlich der behaupteten Körperverletzung völlig widersprüchlich waren und der Zeuge, der die Frau festgehalten hatte und sich als Sympatisant, aber nicht Mitglied der Republikaner bezeichnete,  erklärte, er sei absolut sicher, dass die von ihm festgehaltene Frau mit dem umstürzenden Tisch und der gestürzten Republikanerin nichts zu tun habe, die von keinem der anderen Zeugen (immerhin fünf an der Zahl) übereinstimmende Darstellung der umgefallenen Rep-Frau für am glaubwürdigsten und verurteilte zu einer Geldstrafe von über 4 000 DM.

Im Fall der anderen Angeklagten ohne jeden Beweis dafür, daß sie tatsächlich vier Plakate im Gesamtwert von 40 DM zerstört habe folgte sie ebenfalls dem Antrag der Staatsanwältin mit einer Geldstrafe wegen Sachbeschädigung in Höhe von 1 500 DM.

Aus ihrer mündlichen Urteilsbegründung wurde dann auch klar, wie sie zu einem solchen in keinster Weise sich auf bewiesene Fakten stützenden Urteil kam: Bestraft werden müsse hier, so die Frau Richterin, ein Angriff auf die Rechtsordnung und die Uneinsichtigkeit in das sträfliche Tun der Angeklagten. Hätten die Angeklagten gestanden, (was sie nicht getan haben) und ein wenig Reue statt antifaschistischer Überzeugung gezeigt, so wurde süffisant angedeutet, hätte man durchaus auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen können.

So aber müssen die beiden Frauen für ihr antirassistisches Tun jetzt eben alles in allem nahezu 7 000 DM bezahlen.

Sollten Leserinnen oder Leser von VorOrt, die auch der Meinung sind, daß man die Neonazis nicht ganz ungestört ihre menschenverachtende Propaganda betreiben lassen sollte und nur - aus welchen Gründen auch immer - nicht dazu gekommen sind, selbst etwas zu stören, sich ein wenig an den Unkosten für solche Störungen beteiligen wollen, so können sie dies tun, indem sie unter dem Stichwort "Antirassismus" einen frei wählbaren Geldbetrag auf das VorOrt-Konto Nr.100015000 bei der Filderbank (BLZ 600 608 93) überweisen.

Neue Variante zur Verkehrserschließung des Häussler-Komplexes

Weitere Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage von der Hauptstraße aus

17.7.2001/VorOrt
Nachdem sämtliche Fachämter bei der Stadtverwaltung die Verkehrsführungsvorschläge des Büros Bender zumindest amtsintern als völlig untauglich klassifiziert  hatten, hat auch die CDU Gemeinderatsfraktion beantragt, zusätzliche Varianten zu untersuchen. Herausgekommen ist dabei jetzt eine weitere Tiefgaragenzufahrt von der Hauptstraße aus, die durch eine Spindel auf dem Fruchtsaftgelände realisiert werden soll.  Dabei können allerdings nur aus Westen kommende Automobilisten zufahren und herausgefahren werden kann nur in Richtung Osten. Alle anderen Nutzer der Tiefgarage müssen weiterhin über die Seerosenstraße ein und an der Bachstraße wieder herausfahren. Der gesamte Zufluss aus Richtung Möhringen und Kaltental findet also weiterhin seinen Tiefgaragenplatz, indem er die Hauptstraße entlang fährt und dann in die Seerosenstraße einbiegt. Der Rückweg erfolgt wiederum über die Bach/Seerosenstr. und die Hauptstraße. Dennoch würde sich für die Seerosenstraße gegenüber der alten Lösung eine gewisse Verkehrsreduzierung ergeben. Den erwarteten zusätzlichen Verkehr durch Einkaufszentrum und Büros bewältigen, kann aber auch diese Variante nicht. Bei der Vorstellung der Pläne im Bezirksbeirat bewerteten die Räte aller Fraktionen die neue Lösung zwar als einen Schritt in die richtige Richtung (zusätzliche Zu- und Abfahrten), bekräftigten aber gleichzeitig ihren Beschluss vom März, in dem u.a. eine Vernetzung der Tiefgaragen auf dem Fruchtsaftgelände und dem Vaihinger Markt mit der der Schwaben-Galerie gefordert wurde.
Wie ernst man bei Verwaltung und Gemeinderat die Meinung des Vaihinger Bezirksbeirats nimmt, wurde allerdings auch bei dieser Sitzung wieder mehr als deutlich: Noch nicht einmal eine Tischvorlage zu den neuen Überlegungen gönnte man den Bezirksbeiräten, sondern stellte lediglich anhand einiger nahezu unleserlicher Tageslichtprojektionen eine Unmenge von Zahlen zu prognostizierten Verkehrsströmen in den Raum. Angeblich hatte das Planungsamt die Unterlagen auch erst am Morgen des Sitzungstages erhalten.

Bürgeranhörung zum Bebauungsplanentwurf Schwabenbräu-Areal
Zahlreiche Einwände und Änderungswünsche

4.4.2001/VorOrt
Etwa hundert Vaihingerinnen und Vaihinger sind am Dienstag Abend in den Uhlandsaal der Stadtbücherei gekommen, um dem die Anhörung leitenden Baubürgermeister ihre Bedenken und Änderungswünsche zum Bebauungsplanentwurf für das Schwabenbräu-Gelände  vorzutragen.
Vielen aus dem Herzen sprach dabei gleich zu Beginn der Aussprache der Sprecher der Vaihinger Schulen, Hans W. Schmitz, als er die im Rathaus ausgelegte "Mini-Pläne" kritisierte, aus denen sich nicht einmal Fachleute einen genaueren Flächenüberblick zu den einzelnen Nutzungsgrößen der geplanten Gebäude verschaffen könnten. 
Ebenso kritisiert wurde die spärliche und irreführende Ankündigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgeranhörung, die vom Bezirksamt als "Ausspracheabend des Bezirksbeirats" in der örtlichen Presse angekündigt worden war.
Mit Empörung wurde verschiedentlich festgestellt, daß die nun in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Kennziffern für die Baumassen deutlich über das hinausgehen, was noch den Architekten als Vorgaben beim Wettbewerb mitgegeben worden war, und daß der Bauherr inzwischen auch viele nachteilige Veränderungen gegenüber dem Siegerentwurf aus dem Wettbewerb vorgenommen hatte: Der Hotel-Komplex ist dabei auf Kosten öffentlicher Plätze deutlich angewachsen, die Büroflächen wurde ausgeweitet und die Durchgängigkeit des Geländes ist nur noch sehr eingeschränkt. Statt der Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 der Wettbewerbsvorgaben steht im Bebauungsplan-Entwurf nun die Zahl 1,0. Dies bedeutet, daß die gesamte Grundstücksfläche überbaut werden darf, also keinerlei Grünabschnitte mehr ausgespart bleiben. Ebenso wurde die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 2,1 auf 3,0 erhöht. Dabei war die Zahl 2,1 schon bei der Diskussion um die Ausschreibung vielfach als zu hoch kritisiert worden.

Die meisten Bedenken bezogen sich daher auf die intensive Nutzung des Geländes und die schlechte Nutzungsmischung durch das völlige Fehlen von Wohngebäuden. Und auch in diesem Stadium des Verfahrens zeigte sich schnell, daß die Stadt noch immer kein Konzept hat, wie der durch das Vorhaben hervorgerufene schadstoffproduzierende Verkehr in Grenzen gehalten und eine erträgliche Erschließung des Geländes zu bewerkstelligen ist.

Dass bei so vielen Unklarheiten und Einwendungen gegen die Entwürfe weiterhin beabsichtigt ist, dem Investor eine Vorab-Abriß- und Baugenehmigung zu erteilen, was nach §33 Baugesetzbuch nur dann möglich ist, wenn erwartet werden kann, daß dem späteren Bebauungsplan entsprechend gebaut wird, rief allgemein Empörung bei den Anwesenden hervor. Dies könne doch nur heißen, daß die Bedenken und Anregungen der Bürger/innen von vorneherein als für den Papierkorb betrachtet würden, denn wie sonst könne man jetzt schon wissen, wie der fertige Bebauungsplan aussehen werde. Ganz offensichtlich so rief sichtlich erregt eine der Anwesenden dem Baubürgermeister zu, zählten für die Stadt nur die Interessen des Herrn Häussler.

Der wiederum - mit seinem Stab selbst anwesend - verlies bereits ziemlich frühzeitig unter Protest den Saal. Der Grund: Der Vorsitzende des ISA hatte die Stadtverwaltung gefragt, welche Sicherheiten bestünden, daß nach einem schnellen Abbruch der bestehenden Bebauung auch wirklich neu gebaut werde, jedenfalls gebe es  Gerüchte, daß sowohl der Hauptinteressent für den Bau eines Schulungszentrums auf dem Fruchtsaftgelände (Daimler-Chrysler) inzwischen abgesprungen sei, was die Nutzung des Hotels sehr in Frage stellen würde, als auch Lidl&Schwarz nicht mehr an der Einrichtung eines "Kaufland-Marktes" interessiert sei. Nun kann sich jeder selbst zusammenreimen, was es zu bedeuten hat, daß Häussler dies nicht dementierte, sondern wortlos, aber sichtlich erregt, verschwand.

Viele der vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürgerschaft können auf den Internet-Seiten des Initiativkreis Schwabenbräu-Areal im Wortlaut nachgelesen werden: www.isa-vaihingen.de/bedenken . Die Bürger-Initiative ruft im übrigen dazu auf, die restlichen Tage, an denen die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger besteht, Bedenken und Anregungen beim Stadtplanungsamt oder beim Bezirksamt einzureichen, zu nutzen. Am 23. April läuft die Beteiligungsfrist ab.

Schwaben-Galerie:
Bürger sollen von ihren Beteiligungsrechten möglichst nichts erfahren

(30.3.01/VorOrt)
Selbst von der ohnehin eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeit als Vaihinger betroffene Einwohner Bedenken und Vorschläge zum Bebauungsplan Brauerei-Gelände ("Schwaben-Galerie) vorbringen zu können, sollen nach dem Willen unseres Bezirksvorstehers wohl nur möglichst wenige überhaupt etwas erfahren. Den am kommenden Dienstag, 3.4.2001 um 18:00 Uhr im Uhlandsaal der Stadtbücherei Vaihingen stattfindenden Anhörungstermin kündigte er der örtlichen Presse unter dem Titel "Bezirksbeirat diskutiert über Schwaben-Galerie" an. Kein Wort davon, daß es sich bei der Veranstaltung um das nach dem Baugesetzbuch zwingend vorgeschriebene Verfahren der Bürgerbeteiligung handelt, bei dem die Vaihinger Bewohnerinnen und Bewohner ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planungen zu Protokoll geben können und diese dann im weiteren Verfahren von der Verwaltung eingehend geprüft und gegebenenfalls bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden müssen.
Gilt das Häussler-Projekt eigentlich immer noch als Musterbeispiel für die Beteiligung der Bürger an der Gestaltung ihres Gemeinwesens in Stuttgart ?  Oder anders gefragt: Wovor hat der Bezirksfürst Angst?

Initiativkreis Schwabenbräuareal protestiert gegen Vorab- Baugenehmigung

Macht doch Rudi Oxkiller (..der mit dem Hahn tanzt) zum Ehrenbürger

(24.2.2001/ VorOrt)

Dem politischen Wahnsinn, wie er kürzlich wieder von allen Parteien im Bezirksbeirat Vaihingen und dem Technik-Ausschuß des Gemeinderats durch Verzicht auf jegliche Planungen im Interesse des Gemeinwohls und der völligen Unterwerfung unter die Wünsche und Absichten des Investors Häussler praktiziert wurde, ist wohl nur noch mit Satire beizukommen. So muß man beim Initiativkreis Schwabenbräuareal gedacht haben, als man am vergangenen Samstag mit dem Vorschlag, "Rudi Oxkiller" zum Ehrenbürger zu machen und den Bezirksvorsteher als künftigen Stauberater in Anspruch zu nehmen, an die Vaihinger Öffentlichkeit trat.
Wie viele Vaihinger Bürgerinnen und Bürger hatten es die Mitglieder der Bürgerinitiative fast nicht glauben können, daß sämtliche Vaihinger Bezirksbeiräte ihre Hand hoben für die Aufstellung eines "Bebauungsplans Brauerei-Gelände" , von dem man ihnen nicht einmal genau sagen konnte oder wollte, welche Baumassen vorgesehen sind und erst recht nicht, wie das Gelände verkehrlich so erschlossen werden kann, daß der Ortskern nicht wieder in Abgasen und Blechlawinen erstickt.
Als dann auch noch bekannt wurde, daß die Ergebnisse der Bebauungsplanung noch nicht einmal abgewartet werden würden, sondern bereits vorab eine Baugenehmigung erteilt wird, mußte man vollends am Verstand der politischen Vertreter zweifeln, oder sich eingestehen, daß diese eben nicht in Abwägung der Interessen aller Politik machen, sondern sich ausschließlich an denen der Wirtschaft orientieren.

Daß auch die Bezirkabeirät/innen und Gemeinderät/innen der SPD und Grünen, von denen etliche selbst Mitglied im ISA sind und immer wieder gerne ihr Engagement für die Vaihinger Anliegen hervorheben, sich allesamt auf die Seite der CDU und FDP schlugen, lies die Einsicht aufkeimen, daß es wohl vergebliche Mühe ist, die Mandatsträger davon zu überzeugen, wie verhängnisvoll die Realisierung der Häussler-Pläne für das Leben in Vaihingen ist.
Deshalb soll nun der Bürgerprotest zum Ausdruck gebracht werden. Und es zeigte sich bei der Aktion auf dem Vaihinger Markt schnell, daß die Empörung über die  Mißachtung aller Bürgeranliegen stetig wächst.

SPD und Grüne Seit an Seit mit CDU und FDP gegen Vaihingen

Bezirksbeirat billigt einstimmig Aufstellung des Bebauungsplans für das Schwabenbräu-Areal

13.2.2001 / VorOrt

Ein beeindruckendes und zugleich abschreckendes Beispiel politischer Dummheit boten die Bezirksbeiräte vor allem von SPD und Grünen bei der letzten Sitzung des Vaihinger Gremiums. Bereits im Vorfeld der öffentlichen Sitzung waren die Sprecher der Fraktionen  vom Bezirksvorsteher zu  einer nichtöffentlichen Ausschußsitzung gebeten worden, wo man sie auf eine Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplans Schwabenbräu-Areal einschwor. Man müsse der Aufstellung zustimmen, um die Sache auf den Weg zu bringen, Änderungen und Verbesserungen an den Planungen könnten noch vielfach im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eingebracht und vorgenommen werden. Daß mit der Aufstellung bereits die Ziele der Bebauung weitgehend festgelegt sind, wurde ihnen verschwiegen. Sie hättens aber trotzdem wissen können. Doch die Räte verzichteten plötzlich auf alles, was sie zuvor noch als Mindestvoraussetzung für einen Aufstellungsbeschluß angesehen hatten: ein Verkehrskonzept, das erkennen läßt, daß die neue Ortsmitte nicht die Verkehrsentlastung der Ostumfahrung aufhebt, die Sicherstellung, daß der Ochsen erhalten bleibt, eine Planung, die erkennen läßt, daß das bisherige Zentrum nicht isoliert vom neuen vor sich hinsterben wird und einiges mehr.
Sie brachten lediglich ein paar kleine Punkte vor, die im Laufe des Verfahrens noch zu klären seien. Damit hatten sich SPD, Grüne und Freie Wähler voll auf die Linie der CDU begeben, die schon immer der Meinung war, daß man den Investor machen lassen muß, was er will, egal ob's für Vaihingen gut oder schlecht ist.
Die wichtigtuerische Einheit war dann auch nicht mehr zu brechen, obwohl der Initiativkreis Schwabenbräu-Areal nachdrücklich vor einem Aufstellungsbeschluß warnte, ohne daß zuvor klare Aussagen zu einem Verkehrskonzept gemacht würden und ohne daß überhaupt sicher ist, daß Häussler nicht noch viel größer baut als mit dem  Siegerentwurf der Architekten vorgestellt.
Bezirksbeiräte der Grünen, die noch nicht ganz überzeugt waren, von der "staatstragenden" Einheitslinie wurden zur Gemeinderatsfraktion zitiert und von deren Sprecherin, Ursula Marx, noch einmal daran erinnert, daß die Gemeinderäte von ihnen eine Zustimmung verlangen. Daß sich mit U. Marx ausgerechnet eine Vaihinger Gemeinderätin nicht zu schade war, die Vaihinger Bezirksbeirätinnen auf den Verrat der Vaihinger Interessen zu verpflichten, läßt auf eine immer weiter fortschreitende Verkommenheit Grüner Politiker/innen schließen.

Soviel zum Vorspiel. Bei der Sitzung des Bezirksbeirats vor Publikum dann konnte man leicht sehen, daß die Räte sehr wohl wußten, welchen für Vaihingen verhängnisvollen Beschluß sie zu fassen beabsichtigten. In vollmundigen Erklärungen legten sie die vielen Schwachpunkte und Nachteile der beabsichtigten Planung dar und verlangten deren Beseitigung bis zum Auslegungsbeschluß, dem sie anderenfalls dann nicht mehr zustimmen würden. Nach 2 Stunden politischer Seifenblasen stimmten sie dann einstimmig zu.

Als ob sie sich nicht damit schon genug blamiert und gezeigt hätten, daß sie die Belange der Vaihinger Bevölkerung erst in letzter Linie interessieren, wurden sie dann gleich im Anschluß vom Bezirksvorsteher und Stadtverwaltung noch einmal öffentlich als Dummköpfe vorgeführt. Diese nämlich erklärten den staunenden Räten, daß man nun die Voraussetzung dafür geschaffen habe, ein Verfahren nach § 33 Baugesetzbuch durchzuführen, bei dem eine Baugenehmigung lange vor Abschluß des Bebauungsplanverfahrens erteilt werden kann. Zum Aufstellungsbeschluß wird der Bezirksbeirat gar nicht mehr gehört und die Bürgerbeteiligung lediglich als Schaulauf durchgeführt. 

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