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Amtsgericht
Stuttgart 1.9.2001
/ VorOrt Die
Anklage lautete auf Körperverletzung und Sachbeschädigung. Nach
Schilderung einer der Angeklagten war folgendes geschehen: Während des
Landtagswahlkampfes hatten die neonazistischen Republikaner auf dem
Vaihinger Markt einen Infostand, an dem sie rassistische Plakate zeigten
und Flugblätter verteilten nach der Parole "Deutschland den
Deutschen" oder wie es bei ihnen hieß: "Deutschland für
alle? - Nein, für uns." Eine der Angeklagten war daraufhin,
um die menschenverachtenden Auswirkungen solcher Parolen wissend, auf
den Stand zugegangen in der von ihr eingestandenen Absicht, die auf dem
Info-Tisch liegenden Flugblätter zu zerreißen. Dies war ihr dann auch
mit einem kleinen Stapel gelungen, worauf sie aber von starker deutscher
Männerhand ergriffen, auf den Boden gedrückt und bis zum Eintreffen
der Polizei festgehalten wurde, ohne dass sie sich trotz ebenfalls
zugegebener Gegenwehr noch einmal hätte befreien können. Der anderen Antifaschistin wurde vorgeworfen, dass sie vier Plakattafeln auf dem Vaihinger Markt zerstört habe. Dies hatte zwar niemand gesehen, aber in einem Wortgefecht mit einem der Reps, habe diese erklärt, sie werde auch weiterhin Plakate der Reps zerreißen. Aufgabe einer gerichtlichen Verhandlung, so ist man geneigt zu meinen, sei es nun durch Befragung von Zeugen herauszufinden, welche der Darstellungen im Hinblick auf mögliche Straftaten wohl der Wahrheit entspricht. Und falls dies nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, hatte bisher der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten" zu gelten. Für die junge Richtergeneration in Stuttgart gilt aber wohl ganz anderes. Denn obwohl die Aussagen der Zeugen aus den Reihen der Reps hinsichtlich der behaupteten Körperverletzung völlig widersprüchlich waren und der Zeuge, der die Frau festgehalten hatte und sich als Sympatisant, aber nicht Mitglied der Republikaner bezeichnete, erklärte, er sei absolut sicher, dass die von ihm festgehaltene Frau mit dem umstürzenden Tisch und der gestürzten Republikanerin nichts zu tun habe, die von keinem der anderen Zeugen (immerhin fünf an der Zahl) übereinstimmende Darstellung der umgefallenen Rep-Frau für am glaubwürdigsten und verurteilte zu einer Geldstrafe von über 4 000 DM. Im Fall der anderen Angeklagten ohne jeden Beweis dafür, daß sie tatsächlich vier Plakate im Gesamtwert von 40 DM zerstört habe folgte sie ebenfalls dem Antrag der Staatsanwältin mit einer Geldstrafe wegen Sachbeschädigung in Höhe von 1 500 DM. Aus ihrer mündlichen Urteilsbegründung wurde dann auch klar, wie sie zu einem solchen in keinster Weise sich auf bewiesene Fakten stützenden Urteil kam: Bestraft werden müsse hier, so die Frau Richterin, ein Angriff auf die Rechtsordnung und die Uneinsichtigkeit in das sträfliche Tun der Angeklagten. Hätten die Angeklagten gestanden, (was sie nicht getan haben) und ein wenig Reue statt antifaschistischer Überzeugung gezeigt, so wurde süffisant angedeutet, hätte man durchaus auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen können. So aber müssen die beiden Frauen für ihr antirassistisches Tun jetzt eben alles in allem nahezu 7 000 DM bezahlen. Sollten Leserinnen oder Leser von VorOrt, die auch der Meinung sind, daß man die Neonazis nicht ganz ungestört ihre menschenverachtende Propaganda betreiben lassen sollte und nur - aus welchen Gründen auch immer - nicht dazu gekommen sind, selbst etwas zu stören, sich ein wenig an den Unkosten für solche Störungen beteiligen wollen, so können sie dies tun, indem sie unter dem Stichwort "Antirassismus" einen frei wählbaren Geldbetrag auf das VorOrt-Konto Nr.100015000 bei der Filderbank (BLZ 600 608 93) überweisen. |
Neue Variante zur
Verkehrserschließung des Häussler-Komplexes 17.7.2001/VorOrt |
Bürgeranhörung
zum Bebauungsplanentwurf Schwabenbräu-Areal 4.4.2001/VorOrt Die meisten Bedenken bezogen sich daher auf die intensive Nutzung des Geländes und die schlechte Nutzungsmischung durch das völlige Fehlen von Wohngebäuden. Und auch in diesem Stadium des Verfahrens zeigte sich schnell, daß die Stadt noch immer kein Konzept hat, wie der durch das Vorhaben hervorgerufene schadstoffproduzierende Verkehr in Grenzen gehalten und eine erträgliche Erschließung des Geländes zu bewerkstelligen ist. Dass bei so vielen Unklarheiten und Einwendungen gegen die Entwürfe weiterhin beabsichtigt ist, dem Investor eine Vorab-Abriß- und Baugenehmigung zu erteilen, was nach §33 Baugesetzbuch nur dann möglich ist, wenn erwartet werden kann, daß dem späteren Bebauungsplan entsprechend gebaut wird, rief allgemein Empörung bei den Anwesenden hervor. Dies könne doch nur heißen, daß die Bedenken und Anregungen der Bürger/innen von vorneherein als für den Papierkorb betrachtet würden, denn wie sonst könne man jetzt schon wissen, wie der fertige Bebauungsplan aussehen werde. Ganz offensichtlich so rief sichtlich erregt eine der Anwesenden dem Baubürgermeister zu, zählten für die Stadt nur die Interessen des Herrn Häussler. Der wiederum - mit seinem Stab selbst anwesend - verlies bereits ziemlich frühzeitig unter Protest den Saal. Der Grund: Der Vorsitzende des ISA hatte die Stadtverwaltung gefragt, welche Sicherheiten bestünden, daß nach einem schnellen Abbruch der bestehenden Bebauung auch wirklich neu gebaut werde, jedenfalls gebe es Gerüchte, daß sowohl der Hauptinteressent für den Bau eines Schulungszentrums auf dem Fruchtsaftgelände (Daimler-Chrysler) inzwischen abgesprungen sei, was die Nutzung des Hotels sehr in Frage stellen würde, als auch Lidl&Schwarz nicht mehr an der Einrichtung eines "Kaufland-Marktes" interessiert sei. Nun kann sich jeder selbst zusammenreimen, was es zu bedeuten hat, daß Häussler dies nicht dementierte, sondern wortlos, aber sichtlich erregt, verschwand. Viele der vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürgerschaft können auf den Internet-Seiten des Initiativkreis Schwabenbräu-Areal im Wortlaut nachgelesen werden: www.isa-vaihingen.de/bedenken . Die Bürger-Initiative ruft im übrigen dazu auf, die restlichen Tage, an denen die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger besteht, Bedenken und Anregungen beim Stadtplanungsamt oder beim Bezirksamt einzureichen, zu nutzen. Am 23. April läuft die Beteiligungsfrist ab. |
Schwaben-Galerie: (30.3.01/VorOrt) |
Initiativkreis Schwabenbräuareal protestiert gegen Vorab- Baugenehmigung Macht doch Rudi Oxkiller (..der mit dem Hahn tanzt) zum Ehrenbürger (24.2.2001/ VorOrt) Dem
politischen Wahnsinn, wie er kürzlich wieder von allen Parteien
im Bezirksbeirat Vaihingen und dem Technik-Ausschuß des
Gemeinderats durch Verzicht auf jegliche Planungen im Interesse
des Gemeinwohls und der völligen Unterwerfung unter die Wünsche
und Absichten des Investors Häussler praktiziert wurde, ist wohl
nur noch mit Satire beizukommen. So muß man beim Initiativkreis
Schwabenbräuareal gedacht haben, als man am vergangenen Samstag
mit dem Vorschlag, "Rudi Oxkiller" zum Ehrenbürger zu
machen und den Bezirksvorsteher als künftigen Stauberater in
Anspruch zu nehmen, an die Vaihinger Öffentlichkeit trat. Daß auch die
Bezirkabeirät/innen und Gemeinderät/innen der SPD und Grünen, von denen etliche selbst
Mitglied im ISA sind und immer wieder gerne ihr Engagement für die
Vaihinger Anliegen hervorheben, sich allesamt auf die Seite der CDU und
FDP schlugen, lies die Einsicht aufkeimen, daß es wohl vergebliche
Mühe ist, die Mandatsträger davon zu überzeugen, wie verhängnisvoll
die Realisierung der Häussler-Pläne für das Leben in Vaihingen ist. |
SPD und Grüne Seit an Seit mit CDU und FDP gegen Vaihingen Bezirksbeirat billigt einstimmig Aufstellung des Bebauungsplans für das Schwabenbräu-Areal 13.2.2001 / VorOrt Ein
beeindruckendes und zugleich abschreckendes Beispiel politischer
Dummheit boten die Bezirksbeiräte vor allem von SPD und Grünen bei der
letzten Sitzung des Vaihinger Gremiums. Bereits im Vorfeld der
öffentlichen Sitzung waren die Sprecher der Fraktionen vom
Bezirksvorsteher zu einer nichtöffentlichen Ausschußsitzung
gebeten worden, wo man sie auf eine Zustimmung zur Aufstellung des
Bebauungsplans Schwabenbräu-Areal einschwor. Man müsse der Aufstellung
zustimmen, um die Sache auf den Weg zu bringen, Änderungen und
Verbesserungen an den Planungen könnten noch vielfach im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens eingebracht und vorgenommen werden. Daß mit der
Aufstellung bereits die Ziele der Bebauung weitgehend festgelegt sind,
wurde ihnen verschwiegen. Sie hättens aber trotzdem wissen können.
Doch die Räte verzichteten plötzlich auf alles, was sie zuvor noch als
Mindestvoraussetzung für einen Aufstellungsbeschluß angesehen hatten:
ein Verkehrskonzept, das erkennen läßt, daß die neue Ortsmitte nicht
die Verkehrsentlastung der Ostumfahrung aufhebt, die Sicherstellung,
daß der Ochsen erhalten bleibt, eine Planung, die erkennen läßt, daß
das bisherige Zentrum nicht isoliert vom neuen vor sich hinsterben wird
und einiges mehr. Soviel zum Vorspiel. Bei der Sitzung des Bezirksbeirats vor Publikum dann konnte man leicht sehen, daß die Räte sehr wohl wußten, welchen für Vaihingen verhängnisvollen Beschluß sie zu fassen beabsichtigten. In vollmundigen Erklärungen legten sie die vielen Schwachpunkte und Nachteile der beabsichtigten Planung dar und verlangten deren Beseitigung bis zum Auslegungsbeschluß, dem sie anderenfalls dann nicht mehr zustimmen würden. Nach 2 Stunden politischer Seifenblasen stimmten sie dann einstimmig zu. Als ob sie sich nicht damit schon genug blamiert und gezeigt hätten, daß sie die Belange der Vaihinger Bevölkerung erst in letzter Linie interessieren, wurden sie dann gleich im Anschluß vom Bezirksvorsteher und Stadtverwaltung noch einmal öffentlich als Dummköpfe vorgeführt. Diese nämlich erklärten den staunenden Räten, daß man nun die Voraussetzung dafür geschaffen habe, ein Verfahren nach § 33 Baugesetzbuch durchzuführen, bei dem eine Baugenehmigung lange vor Abschluß des Bebauungsplanverfahrens erteilt werden kann. Zum Aufstellungsbeschluß wird der Bezirksbeirat gar nicht mehr gehört und die Bürgerbeteiligung lediglich als Schaulauf durchgeführt. |
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